Getreide – Unkrautbekämpfung in Sommergetreide planen
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 05.04.2024
Bei einem mäßigen Unkrautbesatz und entsprechenden Bodenverhältnissen kann in Sommergetreide mit der mechanischen Unkrautbekämpfung eine gute Wirkung erzielt werden. Der Striegel beseitigt Ungräser und Unkräuter durch Verschütten oder dem Freilegen der jungen Pflanzen. Gute Ergebnisse sind bei sonnigem und windigem Wetter zu erwarten, da dann die unerwünschten Pflanzen rasch vertrocknen. Die Bodenoberfläche sollte zum Striegelzeitpunkt unbedingt abgetrocknet und schüttfähig sein. In Sommergerste, die das Striegeln nicht so gut verträgt, ist auf unkrautarmen Flächen sogar ein Verzicht auf eine Unkrautbekämpfung möglich. Aufgrund der weithin feuchten Bedingungen kann – je nach Bodenart und weiteren Niederschlägen – die Mechanik in diesem Jahr rasch an ihre Grenzen kommen.
Ab dem 3-Blattstadium (BBCH 13) sollten die Bestände auf vorhandene Ungräser und Unkräuter kontrolliert werden. Behandlungen sind nur nach Überschreitung der Bekämpfungsrichtwerte erforderlich (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024 – Ackerbau und Grünland“, Seite 47 unten). Der Einsatz vieler Herbizide ist nur bis zum Ende der Bestockung (BBCH 29) des Sommergetreides möglich. Die Auswahl der Mittel ist in Abhängigkeit von den vorhandenen Unkräutern zu treffen (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024 – Ackerbau und Grünland“, Tabelle 22 und 23 auf den Seiten 52 bis 55). Die beste Wirkung ist bei Behandlungen in den Auflauf der Unkräuter zu erzielen.
Im Geltungsbereich von IPSplus kann die Wahlmaßnahme „A 5.2w Anwendung selektiver Herbizide“ (https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz) erfüllt werden. Das Anlegen eines Spritzfensters pro Bewirtschaftungseinheit (kann aus mehreren Schlägen bestehen) ist im Geltungsbereich von IPSplus ein Muss! Das Spritzfester darf nach den aktualisierten Vorgaben auch am Rand und im Vorgewende angelegt werden, jedoch wird nach wie vor die Anlage in einem möglichst homogenen und für die Bewirtschaftungseinheit repräsentativen Bereich empfohlen, da die Aussagekraft dann einfach höher ist. Das Spritzfenster muss eine Länge von mindestens 10 m sowie eine Breite von mindestens 2 Teilbreiten des Spritzbalkens (mindestens 5 m) haben. Bei Herbiziden kann man anhand des Spritzfensters gut erkennen, wie stark eine Anwendung auch die Kulturpflanzen „zwickt“. Daher empfiehlt es sich für engagierte Ackerbauern auch außerhalb des Geltungsbereichs von ISPplus ein Spritzfenster anzulegen, um aus Erfahrungen und Beobachtungen für die Zukunft zu lernen.