Getreide – Sommergetreide in Wasserschutzgebieten
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 12.03.2023
„In nächster Zeit, Befahrbarkeit vorausgesetzt, steht die Aussaat des Sommergetreides an. Achten Sie dieses Jahr auf die Keimfähigkeit des ZS,“ so T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen vor seinen heutigen Empfehlungen für Wintergetreide. „Machen Sie sich bereits jetzt Gedanken, wie Sie die Ungras-/Unkraut-bekämpfung durchführen können.“
In Hafer steht kein zugelassenes Gräsermittel zur Verfügung. Gegen Ackerfuchsschwanz bleibt in Sommergerste nur Axial 50, in Sommerweizen ebenso Axial 50 und das neue Broadway Plus übrig.
Beim Sommergetreide und passenden Bedingungen (Witterung, Unkrautgröße, Bodenzustand, Maschinenausstattung …) kann auch eine mechanische Bekämpfung mittels Striegel ins Auge gefasst werden. Insbesondere auf Standorten mit Ackerfuchsschwanzresistenzen gegenüber Axial (in der Sommergerste) oder in Hafer (fehlendes Gräsermittel) gibt es keine wirkliche Alternative zum Striegel.
Für einen effektiven Einsatz sollte der Boden abgetrocknet und schüttfähig sein, das Unkraut sollte im frühen Fädchen- bis Keimblattstadium sein. Gegebenenfalls ist ein vorheriges Walzen hilfreich beziehungsweise sogar notwendig, um Krusten zu brechen und damit die Striegelwirkung zu verbessern.
Mögliche Zeiträume:
- Blindstriegeln - Etwa drei bis acht Tage nach der Saat - je nach Temperatur und Feuchtigkeit - vor dem Auflaufen der Kultur.
- Striegeln ab dem Drei- bis Vier-Blattstadium des Getreides beziehungsweise bei entsprechender Wuchshöhe anderer Kulturen.
Genehmigung von Fusilade MAX in Sommergetreide in Wasserschutzgebieten (inkl. Heilquellen): Der Glyphosateinsatz ist in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten seit dem 8. September 2021 verboten.
Damit auch weiterhin der Anbau von Sommergetreide in Mulchsaat möglich ist, hat das LTZ Augustenberg auf Antrag des Landesbauernverbandes Baden-Württemberg den Mitgliedsbetrieben eine einzelbetriebliche Genehmigung für die Anwendung von Fusilade MAX (Wirkstoff: Fluazifop-P) gegen Ausfallgetreide und Ungräser in Sommergerste, Sommerweizen und Sommerhafer in Wasser- und Heilquellenschutzgebieten in Baden-Württemberg erteilt.
Fusilade MAX kann mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha vor der Saat zur Anwendung kommen. Die Genehmigung ist befristet bis 31.12.2024. Gegen Ungräser mit einer Resistenz gegen Herbizide der Wirkstoffgruppe 1 ist keine ausreichende Wirkung zu erzielen!
Achtung: Die Genehmigung gilt für alle Betriebe, die Mitglied im Landesbauernverband sind. Nicht-Mitglieder müssen einen eigenen, kostenpflichtigen Antrag beim LTZ Augustenberg zur Befreiung stellen.