Getreide – Maßnahmen selten wirtschaftlich!
Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 24.05.2024
„In den Beständen sind jetzt Getreidehähnchen und die ersten auffälligen Fraßschäden der Larven zu sehen. Zur Ermittlung des Bekämpfungsrichtwertes (20% der Blattfläche der obersten drei Blätter oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm) sind an fünf Stellen jeweils fünf Halme zu kontrollieren,“ so Dr. J. Mühleisen, Fachreferent für Pflanzenschutz am Regierungspräsidium Stuttgart mit der Ergänzung: „Ein vorbeugender bzw. routinemäßiger Einsatz entspricht nicht den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes und ist zu unterlassen.“
Zur Bekämpfung des Getreidehähnchens stehen nur synthetische Pyrethroide (Broschüre „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ in Tab. 19 auf den S. 44 und 45) zur Verfügung. Synthetische Pyrethroide wirken auf viele Blattlausgegenspieler schädigend. Eine Behandlung gegen Getreidehähnchen führt deshalb häufig zu einer Vermehrung von Blattläusen, gegen die eine weitere Maßnahme erforderlich werden kann.
Wenn blühende Unkräuter in den Beständen zu finden sind oder Bienen aufgrund eines starken Blattlausbefalls in die Bestände fliegen, ist bei Tankmischungen mit Azolfungiziden auf die Änderung der Bienengefährlichkeit zu achten. Zum Schutz von Wildbienen sollten die Anwendungen generell in den Abendstunden erfolgen (Auflage NN410).
Achtung: Die Landwirtschaftsämter geben nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes eine Behandlungsempfehlung heraus. Ohne amtliche Empfehlung dürfen auf Flächen im Geltungsbereich von IPSplus keine Behandlungen gegen das Getreidehähnchen durchgeführt werden. Kommt es auf einzelnen Schlägen zu einer Überschreitung des Bekämpfungsrichtwertes bevor diese Empfehlung vorliegt, muss Rücksprache mit der amtlichen Beratung gehalten werden.
Praxistipp: Denken Sie in den Schutzgebieten immer an die Dokumentation, den Einsatz von Randdüsen und das Anlegen eines Spritzfensters.