Getreide – Ackerfuchsschwanzbekämpfung in Sommergerste nicht zu früh
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 17.05.2024
Heute richtet die versierte Pflanzenschutzberaterin K. Simon im Schwarzwald-Baar-Kreis ihren Blick auf die aktuellen, Kulturspezifischen Entwicklungen der regionalen Sommerungen.
Die Sommergerste und der Hafer befinden sich in der Bestockung (BBCH 22-25). Eine Ackerfuchsschwanzbekämpfung ist nur in der Sommergerste möglich.
Dabei sollte dieser mit 1,2 Liter/ha Axial 50 behandelt werden. Allerdings müssen die Blätter absolut trocken sein, da es sich um ein rein blattaktives Mittel handelt. Setzen Sie Axial 50 nicht zu früh ein, da ansonsten nicht alle Fuchsschwanzpflanzen bekämpft werden können. Axial 50 sollte immer solo gefahren werden ohne Zugabe eines Mittels gegen breitblättrige Unkräuter. Bei trockenen Verhältnissen bietet sich eine mechanische Bekämpfung in beiden Kulturen an zumal es im Hafer ohnehin keine Mittel zur Ungrasbekämpfung gibt.
In der Sommergerste kann manchmal auch auf eine Herbizid-Anwendung gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden. Schauen Sie in Ihren Beständen, ob die Bekämpfungsrichtwerte überschritten sind:
- Klettenlabkraut: 0,1 Pflanze/m²
- Zweikeimblättrige Unkräuter: 40 Pflanzen/m²
- Unkräuter und Ungräser: 5% Bedeckungsgrad
Wenn eine chemische Bekämpfung erforderlich ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 54 aufgeführten Mittel eingesetzt werden.
Vorgaben zum IPS+ in Schutzgebieten: Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.