Grünland – Für den Landkreis Tübingen: KEINE Allgemeinverfügung zur Verschiebung der Sperrzeit
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 23.10.2020
Der Anbauexperte A. Lohrer aus der Abteilung Landwirtschaft am Landratsamt Tübingen weißt heute ausdrücklich auf die derzeit gültigen Sperrzeiten für die Ausbringung von N-haltigen Düngemitteln auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter hin. Diese beginnt im Landkreis Tübingen am 01.11.2020!
Denn im Kreis Tübingen gibt es KEINE Allgemeinverfügung zur Verschiebung dieser Sperrzeit. Tipp: In begründeten Einzelfällen kann die Sperrzeit für einzelne Betriebe verschoben werden. Dies muss jedoch bis spätestens 28.10. beim Amt in Tübingen beantragt werden.
Achtung: Die Sperrzeit für Festmist von Huf- und Klauentieren oder Kompost beginnt nun schon ab 01.12. und dauert bis 15.01.