Düngung/Düngeverordnung – Was gilt?
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 22.01.2021
Die Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen weist heute darauf hin, dass bei der ersten Düngungsmaßnhame folgende Punkte zwingend zu beachten sind:
- Die Sperrfrist zur Ausbringung von Wirtschaftsdüngern endet auf Ackerland am 31.Januar. Für Grünland wurde im Neckar-Odenwald-Kreis die Sperrfrist verschoben, so dass die Wirtschaftsdüngerausbringung hier erst ab 15. Februar 2021 wieder möglich ist.
- Die Düngung darf nur auf aufnahmefähigen Böden erfolgen. Nicht aufnahmefähig sind schneebedeckte, wassergesättigte und gefrorene Böden. Die seitherige Ausnahme, dass eine Düngung möglich ist, wenn der Boden tagsüber durch Auftauen aufnahmefähig wird, gilt nicht mehr. Im Bundesland Bayern wurden Erleichterungen zur Düngung auf gefrorenem Boden erreicht, bisher ist dies leider in Baden-Württemberg noch nicht erfolgt. Falls sich hier noch Änderungen ergeben, informieren wir sie zeitnah.
Langjährige Nitratwerte zu Beginn des jeweiligen Beprobungszeitraumes (2011-2020) – Datenbasis NID
Kultur | 0-30cm | 30-60cm | 60-90cm | 0-90cm |
(kg/N/ha) | (kg/N/ha) | (kg/N/ha) | (kg/N/ha) | |
Winterweizen | 11 | 13 | 11 | 34 |
Wintergerste | 10 | 10 | 8 | 28 |
Winterroggen | 7 | 8 | 7 | 22 |
Dinkel | 11 | 11 | 10 | 32 |
Triticale | 11 | 13 | 11 | 35 |
Winterraps | 9 | 8 | 6 | 23 |
|
|
|
|
|
Sommerweizen | 17 | 17 | 17 | 48 |
Sommergerste | 17 | 16 | - | 33 |
Hafer | 16 | 15 | 12 | 42 |
Zuckerrüben | 20 | 18 | 14 | 52 |
Frühkartoffeln | 18 | 18 | - | 36 |
Kartoffeln | 17 | 17 | - | 34 |
|
|
|
|
|
Silomais | 20 | 18 | 14 | 52 |
Körnermais | 20 | 19 | 15 | 84 |
- Vor der Ausbringung wesentlicher Nährstoffmengen (>50 kg N /und >30 kg P/ha und Jahr) muss für jede Kultur (auch Grünland) eine Düngebedarfsrechnung vorhanden sein. Neben eigenen Nmin-Werten kann auch auf langjährige Werte (siehe Tabelle) zurückgegriffen werden. Eine Anpassung der Berechnung mit den aktuellen Nmin-Werten von 2021 oder ihren eigenen Werten ist nur bei einer Abweichung von mehr als 10 kg N/ha erforderlich.
- Der Nährstoffvergleich ist nicht mehr erforderlich. Stattdessen muss eine Aufzeichnung der Düngung erfolgen. Diese kann handschriftlich oder digital z.B. auch unter www.duengung-bw.de erfolgen.
- Ausbringtechnik bei flüssigen organischen Düngern. Bereits seit letztem Jahr muss die Ausbringung auf bestelltem Ackerland die Ausbringung streifenförmig auf den Boden erfolgen. Auf Grünland gilt diese Verpflichtung ab 2025. Auf unbestellten Flächen gilt weiterhin die 4- Stunden Einarbeitungspflicht. Aus pflanzenbaulicher Sicht ist aber die bodennahe Ausbringung zu bevorzugen, um N-Verluste zu vermeiden.