Düngung – Was ist zu beachten?
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 14.02.2018
Mit Inkrafttreten der novellierten Düngeverordnung (DüV) am 02.06.2017 haben sich die Vorgaben für die N-Düngebedarfsermittlung geändert.
Die Düngeverordnung verpflichtet Betriebsinhaber, jährliche Aufzeichnungen über die verfügbaren Stickstoffmengen im Boden zu führen, zum Beispiel durch die Untersuchungsatteste des NID. Alte Formulare aus den Vorjahren dürfen 2018 nicht mehr eingesetzt werden. Fehlende Aufzeichnungen können zu Sanktionen nach Cross Compliance führen. „Cross Compliance“ („Überkreuzverpflichtung“) bedeutet, dass die Gewährung von Fördermitteln für Landwirte an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft sind.
Der Nitratinformationsdienst in Baden-Württemberg wurde daher neu aufgestellt. Ab sofort ist die Teilnahme nicht mehr nur wie gewohnt mit dem Papier-Erhebungsformular möglich, sondern auch online in der Web-Anwendung „Düngung BW“ (www.duengung-bw.de). Alle Informationen zum Online-Verfahren sind unter dieser Adresse zu finden. Die ausgestellten Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung.
Neue Erhebungsformulare für 2018 sind an den bekannten Sammelstellen oder direkt bei den Landwirtschaftsämtern erhältlich. Dort werden auch passende Klebeetikette mit Barcodes zur Kennzeichnung der Proben separat ausgehändigt. Alternativ können auch die ausgedruckten Online-Formulare verwendet werden. In beiden Fällen sind sowohl die Erhebungsformulare als auch die Styroporkisten mit den Barcodeetiketten zu versehen!