Düngung – Verschiebung der Sperrfrist
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 23.10.2023
Auch in diesem Jahr wird der Verbotszeitraum für die Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff auf Grünland und Dauergrünland gemäß § 6 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 DüV für den gesamten Landkreis Göppingen um zwei Wochen auf den 15. November 2023 bis einschließlich 14. Februar 2024 verschoben.
In diesem Zusammenhang informiert T. Kielmann, Pflanzschutz- und Anbauexperte am Landwirtschaftsamt in Göppingen: „Ausgenommen von dieser Sperrzeitverschiebung sind Flächen innerhalb von Problemgebieten.“ Alle weiteren Regelungen über die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere die Düngeverordnung, die wasserrechtlichen Vorschriften sowie die Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO – bleiben von dieser Ausnahme unberührt und sind zwingend zu beachten (siehe auch beiliegende Allgemeinverfügung).