Düngung – Unterstützung für die praktikable Umsetzung der Stoffstrombilanz
Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 02.02.2024
Der Hohenloher Düngungs- und Anbaufachmanns M. Wahl weißt heute daraufhin, dass ab dem 1. Januar 2023 die Pflicht besteht eine Stoffstrombilanz nach der Stoffstrombilanzverordnung zu erstellen. Das gilt für alle Betriebe, die eine oder mehrere der nachfolgenden Grenzen überschreiten:
- größer 20 ha landwirtschaftliche Nutzfläche
- Aufnahme von mehr als 750 kg Nges aus Wirtschaftsdünger
- mehr als 50 GV Tierhaltung
- funktionaler Zusammenhang mit einem Biogasbetrieb, der Wirtschaftsdünger aufnimmt.
Mit diesen geänderten Kriterien werden nun eine Vielzahl an Betriebe neu stoffstrombilanzpflichtig.
Gewählt werden kann bei der Erstellung zwischen dem Bezugszeitraum Kalenderjahr oder Wirtschaftsjahr. Jeweils 6 Monate nach Ablauf des Bezugszeitraums ist die Bilanz zu erstellen. Wer also das Kalenderjahr wählt und neu pflichtig ist, hat für 2023 erstmals bis 30. Juni 2024 eine Bilanz zu erstellen. Bei der Wahl des Wirtschaftsjahres ist noch ein halbes Jahr länger Zeit. Sie können die Bilanz selbst erstellen oder einen Dienstleister beauftragen. In der jetzt noch etwas ruhigeren Jahreszeit ist es auf jeden Fall sinnvoll sich damit zu beschäftigen.
Deshalb laden die Landwirtschaftsämter des Hohenlohekreises und des Landkreises Schwäbisch Hall in Zusammenarbeit alle interessierten Landwirtinnen und Landwirte zu kostenlosen Informationsveranstaltungen ein. Die Online-Veranstaltung zum Thema: „Stoffstrombilanz – Alles was Sie wissen sollten!“ findet am Dienstag, 6. Februar um 19:30 Uhr via Webex statt.
Die Anmeldung zu dieser Veranstaltung liegt unter folgendem Link bereit: https://hohenlohekreis.landwirtschaft-bw.de/,Lde/St.rtseite/Veranstaltungskalender_HOK - Anmeldeschluss ist jeweils 2 Werktage vor der Veranstaltung.
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