Düngung – Strategie macht's aus
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 01.03.2022
T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen informiert heute über die strategische Vorgehensweise bei bzw. vor der anstehenden Düngung der Kulturen.
Aus Sicht des Göppinger Experten sollten die Bestände nun - wo möglich und noch nicht erfolgt - angedüngt werden. Man sieht den Kulturen, insbesondere der Wintergerste (gelb) und dem Raps (lila), an, dass sie wachsen wollen, aber aufgrund der kühlen Bodentemperaturen und des Luftmangels im Boden (nach viel Regen) die Nährstoffe nicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen. Dies wird sich mit steigenden Temperaturen und einer erfolgten Düngung wieder verwachsen.
Laut Düngeverordnung muss bereits vor der ersten Düngung eine Düngebedarfsermittlung (www.duengung-bw.de) für jeden Schlag/Bewirtschaftungseinheit für Stickstoff und Phosphat durchzuführen ist. Zu beachten dabei ist, dass der Düngebedarf (N, P) auch für Grünland zu ermitteln ist! Wenn im Herbst bereits eine Andüngung von Winterraps oder Wintergerste erfolgt ist, sind diese Düngungsmaßnahmen auf den im Frühjahr ermittelten Düngebedarf anzurechnen.
Für die Berechnung des Düngebedarfs werden Bodenuntersuchungen (Nmin, P) benötigt. Im Fall von Phosphat sind die Bodenuntersuchungen auf Acker und Grünland für alle Schläge >1ha verpflichtend und alle 6 Jahre durchzuführen. Sind die vorliegenden Bodenuntersuchungsergebnisse (P, K, Mg) also aus dem Kalenderjahr 2016 oder älter, muss zwingend eine Grundbodenuntersuchung durchgeführt werden. Die Ermittlung des im Boden verfügbaren Stickstoffs kann entweder mittels amtlicher Vergleichswerte (NID-Mitteilungen: Wochenblatt, LTZ-Augustenberg) oder über eigene jährliche Nmin-Bodenuntersuchungen erfolgen. Die N-Ermittlung ist für alle Schläge (unabhängig der Größe/Bewirtschaftungseinheiten) durchzuführen, außer auf Grünlandflächen sowie auf Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau.
Sollten Flächen in Wasserschutz-Problemgebieten liegen, ist zu den Kulturen Mais und Kartoffeln zwingend eine eigene Nmin-Beprobung durchzuführen. Ebenso muss nach den Vorfrüchten Kartoffeln, Leguminosen, Winterraps sowie bei mehrjähriger Stilllegung der Nmin-Wert mittels eigener Analysen ermittelt werden. Immer durchzuführen ist eine eigene Analyse in Problemgebieten wenn Ihr Betrieb >1,4 GV/ha hat.
Achtung: Die durchgeführten Düngungsmaßnahmen müssen spätestens zwei Tage nach der Düngung aufgezeichnet sein. Hierzu müssen die Gehalte an Gesamt-N, verfügbarem N / Ammonium-N und Gesamt-Phosphat der eingesetzten Düngemittel bekannt sein. Dies ist möglich mittels Kennzeichnungen, eigenen Analysen oder amtlichen Richtwerten (z.B. aus dem Merkblatt zur Düngeverordnung). Bei der Aufbringung von Gärresten ist eine eigene Analyse verpflichtend.
Besonders wichtig: Bei der Düngung muss, wie beim Pflanzenschutz auch, auf die gesetzlichen Gewässerabstände je nach Hangneigung geachtet werden.
Dieses Jahr muss erstmals eine Aufsummierung für das vergangene Düngejahr, also jetzt für das Jahr 2021, erfolgen. Diese Aufsummierung muss bis 31. März durchgeführt sein. Hierzu werden die Ergebnisse der Düngebedarfsermittlungen für Stickstoff und Phosphat zu einer betrieblichen Gesamtsumme aufsummiert. Ebenso werden die aufgezeichneten Düngermengen für Stickstoff und Phosphat aufsummiert.