Düngung – Stoffstrombilanz ab 2023 für alle Pflicht
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 24.10.2022
Die Pflanzenschutzexperten G. Münkel und H. Gawron vom Landwirtschaftsamt Sinsheim informieren heute darüber, dass die Stoffstrombilanz ab 2023 - wie in der neuen Düngeverordnung vorgesehen - für alle Betriebe (mit wenigen Ausnahmen) Pflicht wird.
- Betriebe die im Kalenderjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das Düngejahr 2023 erstellen und bis zum 01.03.2024 vorliegen haben.
- Betriebe die im Wirtschaftsjahr bilanzieren, müssen die erste Bilanz für das WJ 2023/24 erstellen und bis zum 31.12.2024 vorliegen haben.
Die Experten vom Sinsheimer Amt empfehlen die Stoffstrombilanz auf Düngung-BW zu erstellen. Zusätzlich zu allen Angaben der Nährstoffbilanz muss Alles was in den Betrieb kommt (Tiere, Futtermittel, Saatgut, etc.) und Alles was den Betrieb verlässt (tierische und pflanzliche Erzeugnisse, organischer Dünger etc.) angegeben werden.
Für Betriebe ohne Tierhaltung ist die Stoffstrombilanz nur wenig aufwändiger als die Nährstoffbilanz es war.
Weitere Infos gibt es beim LTZ unter https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Duengung,
Bei Fragen steht Ihnen der Sinsheimer Fachmann gerne zur Verfügung:
eMail: m.fischer2@rhein-neckar-kreis.de
Tel: 06221 / 5225334
Im Anhang finden Sie den Entscheidungsbaum zur Stoffstrombilanzpflicht. Erfahren Sie mehr...