Düngung – Sperrzeit für die Aufbringung von Stickstoffhaltigen Düngemitteln verschoben
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 17.10.2022
Heute berichtet der renommierte Pflanzenschutzberater und Anbauexperte M. Kreh vom Landwirtschaftsamt Ravensburg: „Die Sperrzeit auf Grünland, Dauergrünland und auf Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau bei Aussaat bis spätestens 15.05.2022 um zwei Wochen verschoben.“ Damit beginnt sie am 15.11.2022 und endet am 14.02.2023 – und gilt im gesamten Landkreis Ravensburg.
Achtung: Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten sowie Nitratgebiete nach Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete). Außerdem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.