Düngung – Sperrfristen unbedingt beachten
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 27.10.2023
Heute bittet H. Lindner - Pflanzschutz- und Anbauexperte am Landwirtschaftsamt in Baden Mergentheim - darum, die ab 01. Nov. auch auf Grünland geltenden Sperrzeiten zu beachten:
- Auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau beginnt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten (Gülle, Gärrückstände) am 01. November. Sie endet am 31. Januar.
- Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist vom 01. Dezember bis 15. Januar.
- In roten Gebieten und Wasserschutzgebieten gelten abweichende Zeiten.
Praxistipp: D. Silberzahn und B. Engert vom Landwirtschaftsamt Bad Mergentheim stehen zur Übermittlung weiterer Informationen gerne zur Verfügung. Die Kontaktdaten lauten: Tel.: 07931/4827-6303 bzw. -6351