Düngung – Nachdüngung aufgrund von Witterungsereignissen?
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 10.06.2024
Die versierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle vom Amt Backnang informiert heute im Rems-Murr-Kreis über die Möglichkeit der Nachdüngung aufgrund von Witterungsereignissen.
Sollten Bedenken bestehen, dass es aufgrund der Witterungsereignisse zu Nährstoffverfrachtungen kam, sind folgende Punkte in die Überlegungen einzubeziehen: Ausgewaschen werden kann nur Nitrat, Ammonium-Stickstoff ist fest an die Bodenteilchen gebunden und geht nur über Bodenerosion verloren. Nährstoffverluste sind entsprechend abhängig von der Art des eingesetzten Düngers, wie lange die letzte Düngemaßnahme her ist und dem Grad der Betroffenheit der Fläche durch Erosion oder Auswaschung. In jedem Fall ist es sinnvoll, abzuwarten und zu beobachten wie sich der Bestand entwickelt.
Zeigt sich die Notwendigkeit eine Nachdüngung, lässt die Düngeverordnung in §3 Abs. 3 die Möglichkeit offen nach besonderen Ereignissen wie Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse den ermittelten Düngebedarf um maximal 10% zu überschreiten. Dazu muss der Düngebedarf aber neu ermittelt werden!
Praxistipp: Oben im Bild ist der konkrete Verordnungstext (§3 Abs. 3 DüV) abgebildet.