Düngung - Im Frühjahr: Gewässerabstände beachten!
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 01.04.2022
Das Landwirtschaftsamt Ravensburg berichtet aus aktuellem Anlass im neuen Newsletter über die Frühjahrsdüngung mit dem Verweis darauf, dass die vorgegebenen Gewässerabstände bei der Düngung unbedingt einzuhalten sind.
Generell gelten für alle Gewässer die Vorgaben der Düngeverordnung nach §5 Abs.2. Dabei sind mindestens 4 m Abstand zwischen der Aufbringungsfläche und der Böschungsoberkante des jeweiligen Gewässers einzuhalten. Beim Einsatz von Geräten mit genauer Düngerablage (Schleppschlauch, Schleppschuh, ...) beträgt der Mindestabstand zur Böschungsoberkante exakt 1 Meter.
Zudem gilt an AWGN Gewässern gemäß §29 Abs.3 Wassergesetz (WG) ein Verbot des Einsatzes von Düngemitteln in einem Bereich von 5 Metern.
Durch diese Abstandsauflagen sollen Einträge von Nährstoffen und ein Abschwemmen in oberirdische Gewässer sowie auf benachbarte Flächen, insbesondere schützenswerte natürliche Lebensräume vermieden werden.