Düngung – Gewässerabstände und Aussaatzeitpunkt müssen eingehalten werden!
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 11.09.2020
H. Lindner, der Berater aus dem Landkreis Bad Mergentheim weist dringlich darauf hin, dass der Abstand zu Gewässern in dem nicht gedüngt werden darf, in Abhängigkeit von der Hangneigung erweitert wurde. Damit verweist er auf die regionale Onlineveranstaltung „Rat zur Saat“ und stellt das dort diskutierte Schaubild mit verschiedenen Szenarien zu Gewässerabständen nach der neuen Düngeverordnung nochmals zur Verfügung.
In diesem Zusammenhang ist für die Praxis der Aussaatzeitpunkt eine wichtige Kenngröße dafür ob eine Düngungsmaßnahme im Herbst noch durchgeführt werden darf: Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter müssen bis 15.09. ausgesät werden, wenn eine Herbstdüngung erfolgen soll. Hier sind maximal 30 kg Ammonium-N oder 60 kg Gesamt-N pro ha möglich.
Lesen Sie mehr....
Noch ein Wort zum Wasserschutz:
- Die SchALVO-Herbstbegrünung muss bis 15.09. eingesät werden.
- Nach Strohabfuhr ist keine Düngung mehr möglich!