Düngung – Festmistausbringung
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 14.01.2022
Der Pflanzenschutz- und Anbauexperte S. Wolpert und das gesamte Anbauteam vom Amt in Ilshofen informieren heute darüber, dass die Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren ab dem 16. Januar wieder möglich ist. Zu beachten dabei ist:
- die Ausbringung von Düngemitteln ist nicht zulässig, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist
- vor der Ausbringung der ersten Düngegabe die Düngebedarfsberechnung vorliegen muss
- Wirtschaftsdünger, die auf Flächen in „Gelben (eutrophierten) Gebieten“ oder in „Roten Gebieten“ (Nitratgebieten) ausgebracht werden sollen, vor der Aufbringung auf die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat untersucht sein müssen. Das entsprechende Ergebnis darf nicht älter als 12 Monate sein.