Düngung – Festmistausbringung?
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 23.01.2023
Über das Wochenende gab es auch im Landkreis Schwäbisch Hall weiteren Schneefall, gefolgt von Temperaturen unter 0°C. Somit wird der Boden aller Voraussicht nach auch weiterhin Schneebedeckt bleiben. Durch den Frost könnte sich dann jedoch die Möglichkeit ergeben, dass der Boden tragfähig wird und man die Äcker bearbeiten kann.
In diesem Zusammenhang informiert der Pflanzenschutz- und Anbauexperte S. Wolpert und das gesamte Anbauteam vom Amt in Ilshofen heute darüber, dass die Düngung mit Festmist von Huf- und Klauentieren seit dem 16. Januar wieder möglich ist, verweist aber im gleichen Atemzug darauf, dass in den sog. Nitratgebieten Festmist erst ab dem 01. Februar wieder aufgebracht werden darf. Zu beachten dabei ist:
- Die Ausbringung von Düngemitteln ist nicht zulässig, wenn der Boden wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist.
- Bitte beachten Sie, dass vor der Ausbringung der ersten Düngegabe die Düngebedarfsberechnung vorliegen muss.
- Die ausgebrachte Düngemenge muss innerhalb von zwei Tagen dokumentiert werden
- Wirtschaftsdünger, die auf Flächen in „Gelben (eutrophierten) Gebieten“ oder in „Roten Gebieten“ (Nitratgebieten) ausgebracht werden sollen, müssen vor der Aufbringung auf die Gehalte an Gesamtstickstoff, verfügbarem Stickstoff oder Ammoniumstickstoff und Gesamtphosphat untersucht sein. Das Ergebnis darf nicht älter als 12 Monate sein.