Düngung – Ein Muss: Düngebedarfsermittlung vor der Düngung
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 25.01.2022
Der renommierte Pflanzenschutzexperte H. Lindner zuständig im Main-Tauber-Kreis weißt heute darauf hin, dass ab dem 01. Februar auf Ackerland/Grünland mit der Düngung begonnen werden darf, wenn es die Witterungsverhältnisse zu lassen (kein überschwemmter, wassergesättigter, gefrorener und/oder schneebedeckter Boden). In diesem Zusammenhang rät der Fachmann dazu unbedingt daran zu denken vor der Düngung wesentlicher Nährstoffmengen (mehr als 50kg N/ 30kg P2O5 je Hektar) eine Düngebedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat durchzuführen. In der Beilage sind die Vorabermittlung der Nmin-Werte aufgelistet. Diese können für die N-Bedarfsermittlung verwendet werden.
Achtung: Düngemaßnahmen müssen spätestens zwei Tage nach der Aufbringung schriftlich aufgezeichnet werden.
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