Düngung – Düngung im Herbst nach Düngeverordnung
Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 06.08.2024
Das Hohenloher Beratungstrios B. Weger, B. Weiß und M. Wahl weist in ihren aktuellen Hinweisen für die Region darauf hin, dass sich im Vergleich zum letzten Herbst nichts an den gesetzlichen Vorgaben geändert hat. Seit Mai 2020 gilt bei der Herbstdüngung zusätzlich:
- die Begrenzung der Ausbringung von flüssigen organischen Düngern auf Grünland und Ackerland mit mehrj. Feldfutterbau auf max. 80 kg Gesamtstickstoff/ha ab 1. September
- die Sperrfrist für Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an Phosphat vom 01.12. bis 15.01., die genauso wie für Festmist von Huf- und Klauentieren sowie für Kompost gilt
- die Dokumentationspflicht binnen einer Frist von zwei Tagen nach Ausbringung
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