Düngung – Düngeverordnung (DüV) – Sperrzeiten
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 16.01.2024
Die renommierte Pflanzenschutzexpertin und amtliche Beraterin A. Bäuerle informiert heute für den Rems-Murr-Kreis über die geltenden Sperrzeiten laut die Düngeverordnung (DüV).
01.12.2023 – 15.01.2024 | Sperrzeit für die Aufbringung von Festmist von Huf- oder Klauentieren und Kompost Auf Flächen im Nitratgebiet/Roten Gebiet dauert die Sperrzeit noch bis zum 31.01.2024 |
01.12.2023 – 15.01.2024 | Sperrzeit für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Phosphatgehalt |
01.11.2023 – 31.01.2024 | Sperrzeit für alle Düngemittel mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt |
Bitte beachten Sie die Vorgaben nach §5 Abs. 1 DüV. Es gilt ein generelles Aufbringungsverbot für alle Düngemittel, wenn der Boden nicht aufnahmefähig ist, d.h. überschwemmt, wassergesättigt, gefroren und/oder schneebedeckt.