Düngung – Düngebedarfsermittlung hat oberste Priorität
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Göppingen vom 03.02.2023
T. Kielmann, renommierter, amtlicher Pflanzschutzberater am Landwirtschaftsamt in Göppingen informiert heute über die strategische Vorgehensweise bei bzw. vor der anstehenden Düngung der Kulturen.
Aus Sicht des Göppinger Experten lässt die aktuelle Wetterlage vorerst keine Düngung zu, da die Böden in den Höhenlagen zum Teil noch schneebedeckt oder wie auch in den tieferen Lagen wassergesättigt sind. Achten Sie an diesen Standorten ganz besonders darauf, dass keine Bodenschäden verursacht werden. Die Böden dürfen nicht gefroren, nicht mit Schnee bedeckt und nicht wassergesättigt sein.
Denken Sie unbedingt an die Düngebedarfsermittlung (Empfehlung: https://www.duengung-bw.de), die laut Düngeverordnung vor der ersten Düngung zu erstellen ist.
Beachten Sie auch, dass flüssige Wirtschaftsdünger und Gärreste auf bestelltem Ackerland nur noch mit Schleppschlauch, Schleppschuh oder Schlitzgerät ausgebracht werden dürfen. Auf Grünland und mehrjährigem Ackerfutter sowie auf unbestelltem Ackerland (hier bei unverzüglicher Einarbeitung, spätestens 4 Stunden nach Ausbringung) ist noch eine breitflächige Ausbringung erlaubt.
Da im Landkreis Göppingen die Sperrfrist für das Grünland um 2 Wochen verschoben wurde, gilt hier noch bis zum 15. Februar die Sperrfrist. Seit Mai 2020 müssen alle Düngungsmaßnahmen spätestens 2 Tage nach der Düngung aufgezeichnet werden. Außerdem muss eine Aufsummierung für das vergangene Düngejahr erfolgen.
Achtung: Seit diesem Jahr müssen auch deutlich mehr Betriebe eine Stoffstrombilanz erstellen. Durch eine Überarbeitung fallen nun plötzlich viele Gemarkungen im Kreis Göppingen in die sogenannten „gelben Gebiete“ (eutrophierte Gebiete). Im weiteren Verlauf der Vegetation wird es dazu wichtige Informationen geben. Vorab dazu beiliegendes Merkblatt VODüV-Gebiete.
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