Ackerbau – NID Baden-Württemberg: Düngung nicht ohne Bedarfsberechnung
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 05.02.2021
Die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf zuständig im Neckar-Odenwald-Kreis weist darauf hin, dass vor der Düngung eine Düngebedarfsberechnung durchgeführt werden muss. Sie rät dazu, dafür vorzugsweise die Plattform www.duengung-bw.de zu nutzen.
NID liefert jährlich im Frühjahr wertvolle Informationen über die aktuellen Bodenvorräte an Nitrat-Stickstoff. In Problem-und Sanierungsgebieten ist auf Schlägen über 10a die Messmethode auf mind. 50% der Schläge vorgeschrieben. Proben müssen vorliegen auf Flächen mit mehrjähriger organischer Düngung und über 1,4 GV/ha LF, sowie auf Schlägen nach Kartoffeln und Vorfrüchten mit N-reichen Ernterückständen (z.B. Raps, Zuckerrüben u.a.). Zu Mais ist die späte Nmin-Methode im 4-6 Blattstadium vorgeschrieben.
Die Atteste des NID erfüllen die Anforderungen der Düngeverordnung hinsichtlich der Stickstoffbedarfsberechnung. Auch die Verpflichtung der Betriebsleiter zur jährlichen Aufzeichnung der verfügbaren Stickstoffmengen im Boden sind dadurch erfüllt. Alternativ müssen die amtlichen NID-Ergebnisse bereitgehalten werden.
Außerdem verweist die Expertin darauf, dass die zusätzlichen Vorgaben in den Roten Gebieten nach der Düngeverordnung beachtet werden müssen. In den „Roten Gebieten“ nach Düngeverordnung ist die Nmin-Probe für jede Bewirtschaftungseinheit Pflicht!
Der Zeitpunkt der Probenahme sollte etwa 14 Tage vor der geplanten Düngungsmaßnahme liegen. Die notwendigen Bohrstöcke und Styroporkisten können nach telefonischer Rücksprache beim Lagerhaus BAG-Franken in Buchen abgeholt werden.
Für jede Bodenprobe müssen zehn bis zwölf Einstiche, mindestens auf zwei Schichttiefen (0-30cm und 30-60cm) gemacht werden, die Becher sollen möglichst nur halb gefüllt werden. Die Beprobung der dritten Schicht in 60-90cm tiefe ist freiwillig, wird aber dringend empfohlen. Die Bodenproben müssen rasch eingefroren werden, da ansonsten der Nitratgehalt ansteigt und die Untersuchungsergebnisse unbrauchbar werden. Die alten Protokolle können nicht mehr verwendet werden. Die neuen Formulare besitzen keine selbstklebenden Etiketten mehr; Begleitformulare und Klebeetiketten liegen nun getrennt vor. An jeder Sammelstelle muss für jeden zu beprobenden Standort ein Erhebungsformular und zwei identische Etiketten mitgenommen werden. Dabei wird ein Etikett von außen auf die Probenbox aufgebracht, das andere (mit der identischen Nummer) auf das zugehörige Erhebungsformular.
Achtung: Nur Proben mit eindeutiger Zuordnung können bearbeitet werden.