Ackerbau – DüV und GLÖZ
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.11.2024
N. Waldorf, anerkannte Pflanzenschutzberaterin im Landwirtschaftsamt in Buchen erinnert an wichtige Fakten in ihrem Beratungsgebiet im Neckar-Odenwald-Kreis.
Düngeverordnung - Aufgrund der Allgemeinverfügung für den Neckar-Odenwald-Kreis darf auf dem Grünland noch bis einschließlich 14. November Gülle gefahren werden. Beachten sie die Einschränkungen in Wasserschutz- und Nitratgebieten.
GLÖZ 5 – Erosionskulisse - Bitte beachten Sie die Auflagen gemäß der Einstufung ihrer Schläge in der Erosionsschutzkulisse (FIONA-GIS / Karten / Digitalisierung / Glöz 5 Wassererosionsgefährdung Schlag).
- Auf KWasser 1-Schlägen ist ab dem 01. Dezember eine Pflugfurche quer zum Hang erlaubt. Beim Anbau einer frühen Sommerung ist alternativ auch die raue Winterfurche möglich.
- Auf KWasser 2-Schlägen darf ab dem 16. Januar zur frühen Sommerung gepflügt werden, wenn die raue Winterfurche und das Pflügen quer zum Hang erfolgen.
Weitere Informationen finden Sie im angehängten Merkblatt. Erfahren Sie mehr…