Ackerbau – Düngeverordnung und integrierter Pflanzenbau im Einklang
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Schwäbisch Hall vom 05.03.2021
Die Anbau-, Düngungs- und Pflanzenschutzfachleute vom Landwirtschaftsamt Ilshofen weisen für den Landkreis Schwäbisch Hall daraufhin, dass nach der neuen DÜV sämtliche Düngebedarfsermittlungen bis zum 31. März dieses Jahres erstmalig aufsummiert werden müssen. Hierfür kann die Vorlage im Anhang verwendet werden. Praxishinweis dazu: Die Aufsummierung der ausgebrachten Düngermenge ist erst ab 2022 Pflicht.
Selbsttest Integrierter Pflanzenbau: Jetzt steht der Praxis ein übersichtlich konzipierter Selbsttest zum integrierten Pflanzenbau zur Verfügung. Dieser ist als Checkliste nutzbar um damit zu überprüfen welche integrierten Maßnahmen bereits im eigenen Betreib umgesetzt werden und in welchen Bereichen es noch Möglichkeiten gibt den chemischen Pflanzenschutzmitteleinsatz zu reduzieren. Tipp: Die vollständige Broschüre über die neue Leitlinie des Integrierten Pflanzenbaus ist auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes Ilshofen zu finden unter folgendem Link:
https://schwaebisch-hall.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Fachinfo/Pflanzenschutz