Wintergetreide – Auch in der Region Main-Tauber gilt „Saatbett geht vor Saatzeitpunkt“
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 21.10.2024
Auf vielen, zur Aussaat anstehenden Flächen, ist der Ackerfuchsschwanz sehr gut aufgelaufen. Größere Regenmengen sind vorerst, wenn man den Wetterberichten Glauben schenkt, erstmal nicht zu erwarten. Aus Sicht der beiden langjährig versierten Pflanzenschutzexperten H. Lindner und T. Bender vom Landwirtschaftsamt Main-Tauber werden damit die nächsten Tage arbeitsreich.
Jetzt ist es wichtig, dass vor und zur Aussaat alle pflanzenbaulichen Möglichkeiten, die den Ackerfuchsschwanzbesatz reduzieren oder seine Bekämpfung beeinflussen, bedacht sein sollten. Auf den leichteren Standorten läuft die Aussaat. Auf bereits gesäten Flächen stehen die Herbizidmaßnahmen an. Besonders unter den heurigen Gegebenheiten gilt der allseits bekannte Spruch: „Saatbett geht vor Saatzeitpunkt“
Praxistipps:
- Dort wo möglich (außerhalb von Wasserschutzgebieten) bietet sich eine Glyphosatbehandlung an.
- Einsatz des Pflugs
- Eine mechanische Beseitigung des Ackerfuchsschwanzes alleine mit Kreiselegge oder Grubber gelingt nur, wenn nach der Bearbeitung die Flächen und damit die Wurzeln gut abtrocknen oder „enterdet“ werden. Dies braucht Zeit. In einem feuchten Herbst ist dies nur begrenzt möglich.
- Wächst der Ackerfuchsschwanz wieder an richtet sich die Gräserbehandlung in der Kultur auch nach diesen dann großen Pflanzen aus.
- Im Rahmen der Möglichkeiten empfehlen die beiden Taubertäler Fachleute auch die Durchführung einer Vorauflauf- oder früher Nachauflauf-Herbizidmaßnahme mit Flufenacet + Partner (Boxer, Stomp, CTU). Ist der große Ackerfuchsschwanz wieder angewurzelt kann die Zugabe von Axial/Traxos sinnvoll werden.
Winterraps - Mit lokalen Unterschieden und abhängig von den unterschiedlichen Entwicklungsstadien der Flächen gibt es Schäden durch Erdflöhe über der Schadschwelle auf den spät aufgelaufenen Pflanzen, was teilweise eine Behandlung notwendig macht. Allerdings ist die Wirkung der Pyrethroide nur begrenzt. Stehen noch vereinzelt Herbizidmaßnahmen und eine Borgabe aus, dann kann dies kombiniert werden.
DüV - Sperrfristverschiebung - Aufgrund der derzeitigen Witterung und der entsprechend eingeschränkten Befahrbarkeit der Flächen, ist eine Verschiebung der Sperrfrist für die Ausbringung von N-haltigen flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünland auf einzelbetrieblicher Ebene möglich. Die Sperrfrist kann um zwei Wochen verschoben werden, d.h. die Sperrfrist beginnt am 15. November und endet am 14. Februar 2025. Der Antrag muss bis zum 01. November beim Landwirtschaftsamt eingegangen sein und kostet 76 €. Eine Verschiebung in Wasserschutzgebieten sowie in roten Gebieten ist nicht möglich.
Praxistipps: Falls Sie von dieser Möglichkeit der Verschiebung Gebrauch machen möchten, nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Bei Umstellung der Fruchtfolge in Folge der feuchten Bedingungen und Unklarheiten was hier möglich ist unter Einhaltung von Wasserschutzgebietsauflagen oder GLÖZ-Auflagen wie Fruchtwechsel rufen Sie uns gerne zu Beratungszwecken an.
Wichtiger Hinweis: Anfang November finden zwei interessante Praxisveranstaltungen statt. Nehmen sie teil und erfahren Sie mehr…