Getreide – Das ganze Spektrum auf einen Blick
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 29.04.2024
C. Schrade, langjährig versierter Pflanzenschutzberater aus dem Kreislandwirtschaftsamt im Landratsamt Reutlingen, berichtet heute über den Stand der Getreidekulturen im Landkreis Reutlingen.
Winterweizen und Wintergerste – Herbizideinsatz: Die Bestände sind zwischen der Hauptbestockung (BBCH 25) und kurz vor dem Fahnenblattschieben (BBCH 39).
Aufgrund der nassen Witterung konnten nicht alle Behandlungen wie geplant durchgeführt werden. Achten Sie darauf, dass einige Herbizide nur bis zum Bestockungsende (BBCH 29) zugelassen sind.
Diese dürfen nach Erreichen des Schossens nicht mehr eingesetzt werden. Ein späterer Einsatz ist ein Verstoß gegen die Indikationsauflagen. Zudem besteht die Gefahr von Rückständen im Erntegut.
Einige Mittel haben eine Zulassung bis BBCH 39, dieses Stadium wird allerdings in der Wintergerste in den nächsten Tagen erreicht werden. Falls in den nächsten Tagen witterungsbedingt eine Behandlung möglich ist, beachten Sie dies.
Die Einsatztermine stehen immer auf der Gebrauchsanleitung der Pflanzenschutzmittel, bzw. können im Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 54 nachgelesen werden.
Praxistipps: Wenn nur eine Behandlung gegen Klettenlabkraut notwendig ist, dann kann z.B. 1,0 Liter/ha Lodin (bis EC BBCH) eingesetzt werden.
Von den breitwirksame Mitteln sind noch zugelassen bis BBCH 39:
- 70 g/ha Biathlon + 1,0 l/ha Dash E.C. oder
- 1,5 Liter/ha Ariane C oder
- 60 g/ha Tercero Duo oder
- 1,0 Liter/ha Omnera LQM oder
- 50 g/ha Pointer Plus
Bis BBCH-Stadium 45 zugelassen sind noch:
- 0,5 Liter/ha Pixxaro EC oder
- 1,0 Liter/ha Zypar
Wichtig ist weiterhin eine regelmäßige Beobachtung Ihrer Bestände. Denken Sie auch daran, dass in Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000-Gebieten sowie Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten (IPS-Plus-Gebieten) zwingend die Einrichtung von Spritzfenstern vorgeschrieben ist!
Dinkel – Herbizid - zugelassen bis BBCH 39
- 1,5 Liter/ha Ariane C oder
- 70 g/ha Biathlon 4 D + 1,0 Literl/ha Dash E.C.
Dinkel – Herbizid - zugelassen bis BBCH 45
- 0,5 Liter/ha Pixxaro EC oder
- 1,0 Liter/ha Zypar
Distelbekämpfung im Getreide: In Winterweizen, Dinkel, Wintergerste, Winterroggen und Wintertriticale können noch Mittel mit dem Wirkstoff MCPA eingesetzt werden, z.B. 1,4 Liter/ha M-Fluid oder 1,4 Liter/ha Dicopur M. U 46 D-Fluid darf mit 1,5 Liter/ha nur bis BBCH 32 eingesetzt werden.
Wichtig ist für die Anwendung wüchsige Witterung, ausreichend große Distelpflanzen (ca. 15-20 cm Höhe) und ein trockenes Blatt der Distel. Nach dem Ährenschieben darf keine Distelbehandlung mehr erfolgen! Es besteht ansonsten die Gefahr, dass die Ähre im Halm stecken bleibt und deutliche Ertragseinbußen entstehen. Daher ist auch die Zulassung auf BBCH-Stadium 39 (Fahnenblatt entwickelt) begrenzt bei den Mitteln mit dem Wirkstoff MCPA.
Praxistipp: Eine Behandlung in Sommergetreide ist momentan noch nicht sinnvoll, da die Disteltriebe noch zu klein bzw. noch gar nicht an der Bodenoberfläche erschienen sind.
Beachten Sie bitte, dass in IPS-Plus-Gebieten eine Behandlung auf das notwendige Maß reduziert werden muss. Das heißt, dass nur die Distelnester behandelt werden dürfen, nicht jedoch die gesamte Fläche der zu behandelnden Kultur.
Wachstumsregler – Generell: Entscheiden Sie anhand der Düngung, Sortenwahl und Bestandsentwicklung, ob ein Wachstumsregler-Einsatz erforderlich ist. Viele Flächen im Kreis erhalten wenig/keine organische Düngung. Bei standfesten Sorten ist daher oftmals keine Behandlung notwendig,
insbesondere im Winterweizen. Dinkel, Roggen und Hafer und teilweise Wintergerste sind eher lagergefährdet.
Achtung: Wenn Sie Flächen in IPS-Plus-Gebieten haben, dann müssen Sie neben den Pflichtmaßnahmen auch eine Wahlmaßnahme durchführen. Der Verzicht auf Wachstumsregler-Einsatz ist eine Maßnahme, die einige Betriebe durchführen können. Allerdings ist dies immer individuell zu entscheiden.
Wachstumsregler – Wintergerste: Der optimale Einsatzzeitpunkt ist im Ein- bis Zweiknotenstadium (BBCH 31 - 32). Dieser Zeitpunkt ist bei der Wintergerste bereits vorüber, so dass die Einkürzung nun geringer ausfällt.
Calma, Moddus, Camposan Top, Cerone 660, Vitoval (sogar bis BBCH 51) und Prodax haben eine Zulassung bis BBCH 49 (Beginn des Ährenschiebens) und könnten noch eingesetzt werden, wenn die Bestände dieses Stadium noch nicht erreicht haben und die Flächen befahrbar sind.
Wachstumsregler - Winterweizen, Dinkel, Roggen, Triticale: Winterweizen wird bald BBCH 32 erreichen. Dann werden günstige Bedingungen für den Wachstumsregler-Einsatz vorhanden sein, vorausgesetzt, ein Einsatz ist notwendig und die Flächen sind befahrbar.
Mittel, Aufwandmengen und Einsatzzeitpunkte können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 42 entnehmen.
Sommergerste – Herbizid: Die meisten Sommergerstenbestände sind nun aufgelaufen. Wenn Ackerfuchsschwanz vorkommt, sollte dieser mit 1,2 Liter/ha Axial 50 behandelt werden. Allerdings müssen die Blätter absolut trocken sein, da es sich um ein rein blattaktives Mittel handelt. Setzen Sie Axial 50 nicht zu früh ein, da ansonsten nicht alle Fuchsschwanzpflanzen bekämpft werden können. Axial 50 sollte immer solo gefahren werden ohne Zugabe eines Mittels gegen breitblättrige Unkräuter.
Praxistipps: In der Sommergerste kann manchmal auch auf eine Herbizidanwendung gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden. Schauen Sie in Ihren Beständen, ob die Schadschwellen überschritten sind:
- Klettenlabkraut: 0,1 Pflanze/m²
- Zweikeimblättrige Unkräuter: 40 Pflanzen/m²
- Unkräuter und Ungräser: 5% Bedeckungsgrad
Wenn eine chemische Bekämpfung erforderlich ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 54 aufgeführten Mittel eingesetzt werden.