Feldrandhygiene - Die chemische Behandlung von Wegen und Wegrändern ist verboten. Ein Verstoß dagegen wird mit Bußgeldern belegt!
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 06.06.2018
Nicht gesäuberte Feldwege und Feldränder sind in vielen Fällen Ausgangspunkt für das Einwandern hartnäckiger Ungräser oder Unkräuter in die Kulturfläche. Ungräser wie Quecke, Ackerfuchsschwanz, Weidelgras oder auch Trespe wandern oft von dort aus in die Flächen ein.
Trespen haben bereits die Rispen geschoben und auch Ackerwinden breiten sich an den Feldrändern momentan sehr stark aus. Regional ist jetzt die Zeit gekommen, wo Gräser ihre Samen auswerfen und über den Wind in den Flächen verteilt werden.
Das kann schon durch einfache, mechanische Pflegemaßnahme oder das Abmulchen verhindert werden. Außerdem kann durch solche Maßnahmen auch der Flug von Distelsamen, und damit die Verbreitung von Disteln, abgewendet werden.
Im Blickpunkt sollten auch Stilllegungsflächen stehen. Denn auch dort ist eine „leichte Bestandesführung“ notwendig um die weitere Ausbreitung unerwünschter Arten zu verhindern.