Ackerbau – Wichtige Informationen zu GLÖZ 5
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 02.02.2024
Das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigsburg informieren heute für Landkreis Ludwigsburg darüber, dass das MLR am 31. Januar 2024 Neuerungen bei GLÖZ 5 bekannt gegeben hat.
Definition der Erosionsschutzstreifen bei Schlägen GRÖßER 0,6 ha
- Überwiegend quer zum Hang
- Breite mind. 6m
- Spätestens zum 30.November mit winterharter Kultur und einem Reihenabstand UNTER 45cm eingesät
- Gute Schutzwirkung = idR NICHT in den oberen / unteren 20% eines Schlages
- Mind. 10% / max. 20% eines Schlages
- Bodenbearbeitung vom Erosionsschutzstreifen frühstens ab Reihenschluss der Hauptkultur
- Einsaat Hauptkultur in Erosionsschutzstreifen ist zur Aussaat der Hauptkultur unter Verwendung von Direktsaattechnik zulässig. Jedoch nur ohne flächige Bodenbearbeitung
- Gewässerrandstreifen sind NICHT als Erosionsschutzstreifen anrechenbar
Pflugfurche (raue Winterfurche)
- Keine Bearbeitung vor dem 16.2. UND es muss der Anbau einer frühen Sommerkultur im Sinne der GAPKondV (Anlage 5) mit einem Reihenabstand von maximal 45cm folgen.
- Gewährleistung einer Zügige Bodenbedeckung steht im Focus. Dies sollte durch eine zeitnahe Bodenbearbeitung und unmittelbar folgender Aussaat erreicht werden.
Rasenbildende Kultur
- Klee, Luzerne, Ackergras, Esparsette und Serradella in Rein- und Mischsaat
- Neues Grünland und sämtliche Grünlandeinsaaten
- MUSS mindestens sechs Monate vor Pflugeinsatz ausgesät worden sein.
Abdecken der Fläche
- Abdeckung der Fläche, unmittelbar nach Aussaat oder Pflanzung mit Folie, Vlies, einem engmaschigen Netz oder vergleichbarem erosionsmindernden Schutz
- Abdeckung muss bis zum Reihenschluss auf der Fläche bleiben
Weitere Infos / Quellen zur Erosionsschutz- Verordnung:
Mindestanforderungen zur Begrenzung von Erosion (GLÖZ 5): Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Microsoft Word - Änderungen in den Erläuterungen Stand 05.04.2023.docx (landwirtschaft-bw.de)