Ackerbau – Wetterumschwung nutzen
Wichtige Informationen aus dem Main-Tauber-Kreis vom 10.11.2024
„Ab Mitte nächster Woche sind erste kleine Regenschauer gemeldet,“ so die beiden langjährig versierten Pflanzenschutzexperten H. Lindner und T. Bender vom Landwirtschaftsamt Main-Tauber. „Dieser Wetterumschwung kann im Vorfeld genutzt werden um bodenwirksame Herbizide auszubringen.“
Weizen - Die Anwendung von Flufenacet-Produkten kann nun in das Auflaufen vom Weizen und Fuchsschwanz zum Einsatz kommen und sollte nun abgeschlossen werden.
Die späte Aussaat bedeutet aber auch meist einen geringeren Fuchsschwanz-Auflauf.
Eine Zugabe von Boxer kann eine gewisse Mehrleistung in der Wirkung bringen, kann aber auch bei Niederschlägen zu Pflanzenaufhellungen führen.
Schnecken im Getreide - Kontrollieren Sie ihre frisch gesäten und bereits etablierten Schläge auf Schnecken durch die bekannten Maßnahmen wie eine Lockfutterstelle mit Methaldehyd-Schneckenkorn oder einen feuchten Sack oder Brett. Die Feldränder oder grobes Saatbett sind typische Stellen für den Erstbefall.
Winterraps - Einsatz von Propyzamid wie Kerb flo oder Milestone - Wir empfehlen vor dem Wetterumschwung die „kritischen“ Flächen wie steile Hanglagen, feuchte Flächen vor oder in den Wetterumschwung hinein zu behandeln. Die Temperaturen sind soweit abgekühlt. Der für nächste Woche angekündigte erste Regen wird aber für eine gute Wirkung benötigt und muss auch fallen um den Wirkstoff vom Blatt in den Boden zu waschen. Auf Flächen die auch unter schwierigeren Verhältnissen befahrbar bleiben, sollte die Anwendung noch hinausgezögert werden, bis die Temperaturen noch weiter gefallen sind und sicher Regen fällt.
Denken Sie bei der Anwendung auch an die Abschwemmungsgefahr auf Nachbar-Getreideflächen oder Feldwege die zu vermeiden sind und meist in Senken entstehen können wo das Oberflächenwasser aus den Flächen abfließt.
Bodenbearbeitung und Mulchen von Zwischenfrüchten
- ZF FAKT (E 1.2): Einarbeiten ab 16.01./ Mulchen, Walzen vorher nicht möglich
- ZF DüV: Einarbeiten ab 16.01./ Mulchen vorher möglich
- ZF nach GLÖZ 8 Einarbeiten ab 01.01./ Mulchen vorher möglich
- ZF nach SChlVO sehr individuell, bei Fragen dazu bei uns abklären lassen
DüV-Sperrfrist - Festmist von Huf- oder Klauentieren oder Kompost darf in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar des Folgejahres nicht aufgebracht werden.