Ackerbau – Was steht an?
Wichtige Informationen aus dem Rhein-Neckar-Kreis vom 09.11.2023
Die beiden renommierten Sinsheimer Pflanzenschutzberater G. Münkel und H. Gawron berichten für den Rhein-Neckar-Kreis über wichtige Feldarbeiten, zwingend einzuhaltende Termine und erinnern in Ergänzung dazu auch gleich an die notwendige Dokumentation.
Wintergetreide: Kontrollieren Sie bei den frühen Herbizidmaßnahmen in der Wintergerste den Bekämpfungserfolg auf die Gräser. Im Zweifelsfall Beratung vor Ort anfordern. Wurde noch keine Herbizidmaßnahme gefahren, kann dies bei Befahrbarkeit der Flächen mit einem Bodenherbizid plus einem blattaktiven Mittel wie z.B. Axial 50 nachgeholt werden. Noch ausstehende Herbizidmaßnahmen im Weizen sollten jetzt noch auf Problemstandorten (viel Ackerfuchsschwanz, resistentem Windhalm) bei Befahrbarkeit durchgeführt werden. Zur Mittelwahl telefonische Beratung anfordern.
Praxistipp: Wurden in den letzten Jahren Furchtfolgebedingt nur wenige Sulfonylharnstoffe eingesetzt und liegt keine Resistenz beim Windhalm gegen diese Wirkstoffklasse vor, kann die Herbizidmaßnahme im Weizen auch im Frühjahr angegangen werden.
Einarbeitungstermine von Zwischenfrüchten und Blühmischungen:
FAKT II Begrünungen (E1.2) mit dem Code 41: Ab dem 16.01.2024.
In Wasserschutzgebieten die besonderen Auflagen beachten!
FAKT II Blühmischung (E7) mit dem Code 48: Ab dem 16.01.2024 mit ca. 50% Anteil der Fläche (mindestens ein Drittel bis max. zwei Drittel).
Dokumentation: Das Jahr in der Außenwirtschaft neigt sich dem Ende. Schauen Sie bitte noch einmal über Ihre Dokumentationen im Pflanzenschutz. Diese Unterlagen müssen Sie drei Jahre lang aufbewahren. Bei einer Kontrolle werden immer die letzten drei Jahre kontrolliert. Es gibt keine Vorschrift über die Form der Dokumentation. Enthalten sein muss aber: Wer hat wann, was, wieviel und wo ausgebracht. Als Beispiel ist das Dokument angehängt.