Ackerbau – Was muss ich wissen?
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 11.11.2023
Die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf Fachdienst Landwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis bittet heute darum nachfolgende Fakten zu beachten und fachgerecht umzusetzen.
Mindesttätigkeit: Die Mindesttätigkeit muss grundsätzlich auf aus der Erzeugung genommen Flächen (ausgenommen Flächen mit FAKT II E7 oder E8) jährlich vor dem 16. November erbracht werden. Auf Flächen gemäß GLÖZ 8 oder bei Flächen mit Beantragung der Öko-Regelungen ÖR1a - ÖR1d ist es zulässig, diese Tätigkeit auch nur in jedem zweiten Jahr durchzuführen.
Einarbeitungstermine Begrünung:
FAKT E1.2 (Code 41) Begrünungsmischungen: ab 16.01.2024
FAKT E7 (Code 48) Rückzugsflächen: ab 16.01.2024 50% Flächenanteil (mind. 1/3-max. 2/3)
Wasserschutz
Problemgebiet | |
Begrünungsart Standortverhältnisse | Früheste Bearbeitung |
Flächen mit abfrierender Begrünung und unbegrünte Flächen | |
Höhenlage über 300 m |
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Höhenlage unter 300 m
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Flächen mit winterharter Begrünung | |
Alle Höhenlagen, alle Böden |
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