Ackerbau – Pflugeinsatz?
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 24.10.2024
Das Ludwigsburger „Beratungsseptett“ vom Fachbereich Landwirtschaft informiert heute für den Landkreis Ludwigsburg über Fristen und Termine.
GLÖZ 5 - Ab dem 01. Dezember treten wieder die Vorschriften für den Erosionsschutz (Kwasser1 und Kwasser2) in den Fokus. Es ist auf folgendes zu achten:
KWasser 1
Pflugverbot zwischen 01. Dezember und 15. Februar 2025
Ausnahmen:
- Pflügen ist erlaubt, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt.
- Pflügen ist erlaubt, wenn eine Erosionsschutzmaßnahme angewendet wird.
KWasser 2
Pflugverbot zwischen 01. Dezember und 15. Februar 2025
Ausnahmen:
- Pflügen ist bis zum 30. November erlaubt, wenn unmittelbare Aussaat folgt.
- In Reihenkulturen mit Abstand über 45 cm darf gepflügt werden, wenn die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt UND eine Erosionsschutzmaßnahme (ohne raue Winterfurche) angewendet wird.
Vom 01. Dezember bis 15. Januar ist Pflügen zulässig, wenn:
- Die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt UND ein Erosionsschutzstreifen angelegt wird.
Vom 16. Januar bis 15. Februar ist Pflügen erlaubt, wenn:
- Die Bewirtschaftung quer zum Hang erfolgt UND eine weitere Erosionsschutzmaßnahme umgesetzt wird.
Grünland - Eine Herbstdüngung mit Phosphor und Kalium bereitet Ihre Pflanzen optimal auf das kommende Frühjahr vor. Es wird empfohlen, vor dem Winter Nachsaaten von Leguminosen wie Klee durchzuführen, um den Futterertrag zu steigern und die Bodenfruchtbarkeit zu verbessern. Zudem ist die Bekämpfung von Schädlingen wie Engerlingen weiterhin relevant, um größere Schäden im kommenden Jahr zu vermeiden.