Ackerbau – Pflicht: Nmin-Proben in roten Gebieten und Gelbschalen im Raps aufstellen
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 14.02.2023
Die Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis in Buchen erinnert heute daran, dass die Sperrfristen laut Düngeverordnung und die teils abweichenden Zeiträume in den Nitratgebieten („rote Gebiete“ und „Wasserschutz-Problem-und Sanierungsgebiete“) zwingend zu beachten sind.
NID: Nutzen Sie die Möglichkeit eigene Nmin-Proben zu ziehen. Verpflichtend sind eigene Nmin-Werte in roten Gebieten und in den Wasserschutz-Problem-und Sanierungsgebieten. Der Zeitpunkt der Probenahme sollte etwa 14 Tage vor der geplanten Düngungsmaßnahme liegen. Die notwendigen Bohrstöcke und Styroporkisten können nach telefonischer Rücksprache beim Lagerhaus Agroa in Buchen abgeholt werden.
Für die Wirtschaftsdünger-Untersuchung gilt folgendes:
- In Problemgebieten muss bei Betrieben mit mehr als 10 GV mindestens alle 3 Jahre eine Gülleanalyse zumindest auf den Gesamt- und Ammoniumstickstoffgehalt vorliegen, am besten jetzt, bevor die Hauptdüngung beginnt.
- In eutrophierten und in roten Gebieten muss jährlich für jeden Wirtschaftsdünger mit mehr als 500 kg N-Anfall (also auch Festmist) eine Untersuchung auf N-Gesamt, Ammonium und Phosphat eine Analyse durchgeführt werden.
Gelbschalen: Stellen sie unbedingt ihre Gelbschalen in den Raps, um den ersten Zuflug der Stängelschädlinge nicht zu verpassen. Es genügen 2-3 sonnige und windstille Tage mit Temperaturen von 10-12°C um einen Zuflug auszulösen. Mehrere Schalen – je nach Lage des Schlages – sind sinnvoll.
Wichtig ist die Unterscheidung der beiden vorkommenden Rüsslerarten, da der Bekämpfungsrichtwert unterschiedlich ist. Die richtige Bestimmung ist in der Gelbschale nicht immer einfach, nach Trocknung der Käfer auf einem Küchenkrepp ist die Bestimmung leichter.
Großer Rapsstängelrüssler | 5 Käfer pro Gelbschale (Gitter) innerhalb von 3 Tagen | Behandlung unmittelbar nach Überschreiten |
Gefleckter Kohltriebrüssler | 15 Käfer pro Gelbschale (Gitter) innerhalb von 3 Tagen | Behandlung bis zu 2 Wochen nach Überschreiten |
Nach den Vorgaben des Integrierten Pflanzenschutzes ist es unabdingbar, sich vor einer Behandlung über das Auftreten der Schaderreger im Klaren zu sein. In den Schutzgebieten (Landschaftsschutz-, FFH- u. Vogelschutzgebiet) ist das Aufstellen nach den Vorgaben des IP + vorgeschrieben. Eine Behandlung ist nur zulässig nach Überschreitung der Schadensschwelle. Diese Daten müssen dokumentiert werden. Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden:
https://ltz.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Integrierter+Pflanzenschutz