Ackerbau – Nochmal Zwischenfrüchte…
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Ravensburg vom 08.08.2024
„Bei Anbau von Zwischenfrüchte gilt es die entsprechend festgelegten Termine zu beachten,“ so M. Kreh, versierter Pflanzenschutzberater im Landwirtschaftsamt Ravensburg.
Zwischenfrüchte für GLÖZ 8 – Code 67 4% der Ackerfläche (als Ersatz für Pflichtbrache):
- kein fester Saat-Termin, gut etablierter Bestand muss sich nach guter fachlicher Praxis etablieren können
- keine Vorgaben zu Arten oder Mischungen, Eigenmischungen erlaubt
- Mulchen/Walzen/Einarbeiten erst ab 01. Jan. 2025
- Düngung nach DüngeVO möglich
- kein PSM-Einsatz, auch keine Stoppelbehandlung zuvor
Zwischenfrüchte für FAKT E1.2 – Code 41
- Einsaat von vorgegebenen fertigen Saatgutmischungen mit mind. 5 Komponenten, Nachweis für Kontrollen über Lieferschein, Rechnung, Sack-Etikett
- keine Eigenmischungen zulässig
- Aussaat bis spätestens Ende August
- Mulchen/Walzen/Einarbeiten erst ab 16. Jan. 2025
- kein Pflanzenschutzmitteleinsatz (Ausnahme im Frühjahr nach völligem Absterben oder mechanischen Zerkleinern der Zwischenfrucht unmittelbar zur Vorbereitung der Aussaat der Sommerung)
Praxistipp: Eine Ummeldung der Begrünungsflächen für GLÖZ 8 und FAKT E1.2 ist direkt über FIONA bis 30.09. 2024 möglich, hierzu ist ein erneutes Einreichen des Antrages notwendig.!