Ackerbau – Noch verbleibende Zeit nutzen
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 20.11.2023
Die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf Fachdienst Landwirtschaft im Neckar-Odenwald-Kreis bittet heute darum nachfolgende Fakten zu beachten und fachgerecht umzusetzen.
Zulassung Glyphosat: Nachdem eine 2. Abstimmung der EU-Mitgliedsstaaten über die Wiederzulassung von Glyphosat wieder keine Einigung gebracht hat, hat die EU-Kommission eine erneute 10-jährige Zulassung beschlossen. Allerdings werden weitere Einschränkungen erwartet. In Deutschland ist Glyphosat laut Pflanzenschutzanwendungsverordnung eigentlich ab 01.01.2024 verboten. Da EU-Recht höher steht als nationales Recht, muss die Verordnung geändert werden. Welche Anwendungsbeschränkungen im nächsten Jahr gelten, bleibt also spannend.
Dokumentation Pflanzenschutz/Düngung: Derzeit führen die Ämter Fachrechtskontrollen durch. Hierbei ist auffällig, dass die geforderten Aufzeichnungen teilweise nicht vollständig sind. Nutzen Sie daher unbedingt die noch verbleibende Zeit, um die notwendigen Unterlagen zu prüfen.
Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Bei der Dokumentation Pflanzenschutz ist neben dem Datum der Maßnahme, Mittel, Aufwandmenge und Schlag/Kultur auch der Anwender aufzuschreiben. Die Aufzeichnungen zur Düngung muss Datum, Art und Menge des Düngers sowie die gedüngte Menge an N und P enthalten. Daneben muss bei organischer Düngung zusätzlich die Menge an verfügbarem Stickstoff aufgeführt werden. Oft wird vergessen, die Aufsummierung der Gesamtsumme des betrieblichen Düngebedarfs (N und P) zu erstellen. Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung. Auch unter www.duengung-bw.de finden sie Merk-und Formblätter zur Unterstützung.