Ackerbau – Nicht zu früh!
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 10.05.2024
C. Schrade, langjährig versierter Pflanzenschutzberater aus dem Kreislandwirtschaftsamt im Landratsamt Reutlingen, berichtet heute über den Stand der Kulturen im Landkreis Reutlingen.
Winterweizen – Wachstumsregler: Winterweizen ist in EC 32-33. Wenn die Temperaturen am Wochenende wieder wärmer werden, sind günstige Bedingungen für den Wachstumsregler-Einsatz vorhanden, vorausgesetzt, ein Einsatz ist notwendig und die Flächen sind befahrbar. Mittel, Aufwandmengen und Einsatzzeitpunkte können Sie dem Heft „Integrierter Pflanzenschutz 2024“ auf Seite 42 entnehmen.
Betriebe mit IPS-Plus-Flächen müssen eine Wahlmaßnahme auswählen. Eine solche Wahlmaßnahme ist der Verzicht auf einen Wachstumsregler-Einsatz. Diese Wahlmaßnahme ist für Betriebe mit geringem oder keinem Einsatz von organischen Düngern oftmals gut geeignet. Allerdings müssen insbesondere lageranfällige Kulturen wie Dinkel oder Hafer gesondert betrachtet werden, ob hier ebenfalls auf einen Wachstumsregler-Einsatz verzichtet werden kann.
Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.
Winterweizen – Fungizideinsatz: Bedingt durch die kalte Witterung der letzten Wochen weisen viele Bestände dürre Blätter auf. Durch Fungizide können diese nicht geheilt werden. Die wichtigste Blattkrankheit im Weizen ist bei uns Septoria tritici. Auf den untersten Blattetagen ist diese zu finden. Das wichtigste Blatt im Weizen ist das Fahnenblatt, welches momentan teilweise erst am Beginn des Schiebens ist, teilweise noch nicht vorhanden ist und noch keinen Krankheitsbefall aufweist. Auch die Blattetagen unter dem Fahnenblatt (F-1 und F-2) sind noch gesund.
Daher macht in den meisten Fällen zu diesem Zeitpunkt eine Fungizid-Anwendung noch keinen Sinn und sollte aufgespart werden, bis das Fahnenblatt voll entwickelt ist bzw. die Ähren mit Schieben beginnen.
Eine Anwendung zum jetzigen Zeitpunkt bedeutet fast immer, dass eine zweite Behandlung durchgeführt werden muss, bzw. wenn eine Fusarium-Behandlung eingeplant werden muss, dann sogar noch zwei weitere Fungizid-Anwendungen durchgeführt werden müssten!
Wenn Sie die FAKT-Maßnahme E 12 - Fungizid-Verzicht vor dem Ährenschieben (EC49) gewählt haben, dürfen Sie vor diesem Zeitpunkt keine Fungizid-Anwendung durchführen!
Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich, auch bei der Fungizid-Anwendung.
Wintergerste – Fungizid: Entscheidend für den Ertrag sind das Fahnenblatt, das Blatt darunter sowie die Grannen. Diese müssen solange wie möglich gesund erhalten werden. Die ersten Bestände haben das Pinselstadium erreicht, dieses ist oftmals günstig für eine Fungizid-Anwendung. Schauen Sie in Ihren Schlägen in www.isip.de
Zur Absicherung von Ertrag und Qualität sollte die einmalige Fungizid-Behandlung, wenn die Grannen komplett da sind bzw. die Ähren da sind, durchgeführt werden. (Fungizid immer witterungsabhängig einsetzten).
In den vergangenen Jahren war u.a. Ramularia eine häufig auftretende Krankheit. Eine gute Wirkung gegen Ramularia wurde in den Versuchen in einer Mischung mit dem Wirkstoff Folpet 500 in Folpan 500 SC und einem weiteren Fungizid erzielt. Als Mischpartner können z.B. Input Classic, Ascra Xpro, Balaya, Elatus Era, Revytrex plus Comet, und viele mehr, eingesetzt werden. Ab dem Grannenschieben kein Wachstumsregler dazu geben. Aufwandmengen finden Sie in „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 58. Nur einmalige Fungizid-Anwendungen sind in der Regel wirtschaftlich!
Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.
Sommergerste – Herbizid: Die Sommergerste ist oftmals im 3-Blattstadium, teilweise auch weiter. Wenn Ackerfuchsschwanz vorkommt, sollte dieser mit 1,2 l/ha Axial 50 behandelt werden. Allerdings müssen die Blätter absolut trocken sein, da es sich um ein rein blattaktives Mittel handelt. Setzen Sie Axial 50 nicht zu früh ein, da ansonsten nicht alle Fuchsschwanzpflanzen bekämpft werden können. Axial 50 sollte immer solo gefahren werden ohne Zugabe eines Mittels gegen breitblättrige Unkräuter.
In der Sommergerste kann manchmal auch auf eine Herbizid-Anwendung gegen breitblättrige Unkräuter verzichtet werden. Schauen Sie in Ihren Beständen, ob die Schadensschwellen überschritten sind:
Klettenlabkraut: 0,1 Pflanze/m²; Zweikeimblättrige Unkräuter: 40 Pflanzen/m²; Unkräuter und Ungräser: 5% Bedeckungsgrad
Wenn eine chemische Bekämpfung erforderlich ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 54 aufgeführten Mittel eingesetzt werden.
Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.
Hafer – Herbizid: Wie in den Vorjahren auch, ist keine Ackerfuchsschwanzbehandlung im Hafer mehr möglich. Hafer hat eine stärkere Unkrautunterdrückung, so dass nicht immer eine Unkrautbekämpfung erforderlich ist. Wenn eine chemische Bekämpfung notwendig ist, können die im Heft „Pflanzenproduktion 2024“ auf Seite 54 aufgeführten Mittel eingesetzt werden.
Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.
Mais – Herbizid: Fast alle Maisflächen sind nun ausgesät. Momentan ist genügend Bodenfeuchte für die Behandlung mit bodenwirksamen Mitteln vorhanden. Wenn auf Ihren Flächen in den letzten Jahren Storchschnabel stärker aufgetreten ist, kann dieser ab sofort mit: 1,25 Liter/ha Spectrum + 2,5 Liter/ha Stomp Aqua behandelt werden. Dies muss im Vorauflauf bis max. 10 Tage nach der Saat sehr früh erfolgen, der Mais darf sich max. im 1-2 Blattstadium befinden.
Praxistipp: Wenn die Bestände aufgelaufen sind, können die Unkräuter teilweise auch durch den Einsatz von Striegeln und Hacken reduziert werden, sofern die Witterung und der Bodenzustand dies zulassen.
Chemisch im Nachauflauf möglich sind:
- 1,5 Liter/ha MaisTer Power oder
- 1,25 Liter/ha Elumis + 0,02 kg/ha Peak oder
- 1,0 Liter/ha Samson 4 SC + 0,2 kg/ha Arrat + 1,0 Liter/ha Dash E.C.
- und andere...
Praxistipps: Bitte beachten Sie die Auflagen zu Nicosulfuron, d.h. eine Anwendung von z.B. Samson, Nicogan, Elumis, Kelvin etc. nur einmal in zwei Jahren auf der gleichen Fläche! Zudem dürfen in Wasserschutzgebieten generell keine Terbuthylazinhaltigen Maisherbizide eingesetzt werden. Hierzu werden Kontrollen auf den Flächen durchgeführt!
Achtung: In IPS-Plus-Gebieten ist die Anlage eines Spritzfensters mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit erforderlich.
Spritzfenster in IPS-Plus-Gebieten: Auf Flächen im Landschaftsschutzgebiet, Landschafts- und Vogelschutzgebiet sowie in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten müssen Spritzfenster mindestens einmal je Bewirtschaftungseinheit angelegt werden.
Eine Bewirtschaftungseinheit ist immer dann gegeben, wenn:
- es sich um die gleiche Kultur handelt,
- die Kultur nach der gleichen Vorfrucht angebaut wird,
- die Flächen gleich gedüngt und mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden,
- es sich um die gleichen Böden handelt,
- es sich um die gleichen Klimaräume handelt
Hinweis zu Wahlmaßnahmen
Jeder Betrieb mit IPS-Plus-Flächen muss mindestens eine Wahlmaßnahme wählen.
Folgende Wahlmaßnahmen sind möglich:
- der Anbau von resistenten bzw. toleranten Sorten
- die mechanische Krautregulierung von Kartoffeln
- die mechanische Unkrautbekämpfung von Soja
- der Verzicht auf Wachstumsregler in Getreide
- die zielgenaue Anwendung von Herbiziden
- die Bandspritzung von Herbiziden