Ackerbau – Mulchen auf Stilllegungen
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 19.08.2024
„Ab dem 16. August dürfen die Stilllegungen, Ackerrand- und Pufferstreifen gemulcht werden,“ so die beiden renommierten Pflanzenschutzexperten C. Erbe und B. Lutsch vom Landwirtschaftsamt Bruchsal im Landkreis Karlsruhe. Auf Stilllegungsflächen, die wieder in Produktion gehen, darf ab. 16.08. bei nachfolgendem Raps oder Wintergerste eine Bearbeitung stattfinden, bei anderen Folgekulturen gilt der 01. September als frühestmöglicher Bearbeitungstermin.