Ackerbau – Kurz und bündig…
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 14.07.2024
Heute informiert das „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Landkreis Ludwigsburg über den Stand in Zuckerrüben und über die neu in Kraft getretene Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung.
Zuckerrüben: Auf den amtlichen Monitoringflächen sind diese Woche die ersten Blattkrankheiten hauptsächlich Cercospora, aber auch Ramularia aufgetreten. Auf einer der beobachteten Flächen ist bereits der Bekämpfungsrichtwert erreicht. Nun ist es unerlässlich die Flächen engmaschig zu kontrollieren, um den richtigen Bekämpfungszeitpunkt auf Ihren eigenen Flächen nicht zu verpassen. Betrachten Sie dabei über den Schlag verteilt 100 Blätter aus der Mittleren Blattetage. Die Bekämpfungsrichtwerte sind oben im Foto abgebildet.
Praxistipp: Nach Überschreiten des Bekämpfungsrichtwertes können die üblichen Produkte zum Einsatz kommen (IP-Heft, Seite 94, Tabelle 48).
Achtung: Das BVL hat nun doch Notfallzulassungen für die kupferhaltigen Produkte Funguran progress, Grifon SC und Yukon erteilt. Bitte achten Sie beim Einsatz dieser Produkte auf die festgelegten Anwendungsbestimmungen.
Glyphosat: Zum 1.7.2024 ist die neue Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung in Kraft getreten. Nachdem die EU Ende letzten Jahres den Wirkstoff Glyphosat für weitere 10 Jahre zugelassen hat, musste das geplante Verbot von Glyphosat zum Jahreswechsel aufgehoben und die bis dahin geltende Anwendungsverordnung angepasst werden. Für Ackerbau und Grünland ändert sich durch die neue Verordnung nichts, die bestehenden Anwendungsbeschränkungen und Sanktionen, Glyphosat betreffend, bleiben wie bisher bestehen.