Ackerbau – Jetzt geht’s weiter
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 10.11.2023
„Am Wochenende sind Temperaturen unter 10°C gemeldet,“ so der renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexperte C. Erbe vom Landwirtschaftsamt Bruchsal mit dem Hinweis, dass zu Wochenbeginn die Temperaturen leicht den zweistelligen Bereich erreichen sollen, bevor Sie nächstes Wochenende wieder einstellig werden.
Winterraps: Ab diesem Wochenende ergeben sich immer wieder größere Zeitfenster zur Ausbringung von Propyzamidhaltigen Produkten wie z.B. Kerb Flo. Bei der Ausbringung von Propyzamid haltigen Produkten sollten die Tagestemperaturen nicht über 10°C liegen und Niederschläge angekündigt sein. Sofern Ihre Flächen wieder befahrbar sind, sollten Sie von der hervorragenden Resistenzbrechereigenschaft dieser Produkte Gebrauch machen, insbesondere auf Gräserproblemstandorten oder in Fruchtfolgen mit viel Sulfonylharnstoffeinsatz. Warten Sie mit dem Einsatz so lange, bis Regen vorhergesagt ist, damit der Wirkstoff von den Blättern, die es in diesem Jahr dank der guten Rapsentwicklung reichlich gibt, in den Boden gewaschen werden kann. Falls noch nicht geschehen, können die Gelbschalen nun aus den Beständen genommen werden.
Aufzeichnung Pflanzenschutzmaßnahmen (Dokumentation): Denken Sie in der kommenden, ruhigeren Zeit daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben. Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem Betrieb aufbewahren. Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen. Folgende Daten müssen vorhanden sein: Name des Anwenders, Datum, Kultur, Fläche, Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name), Aufwandmenge pro ha. Aufbewahrung 3 Jahre. Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft.
Einarbeitungstermine von Zwischenfrüchten und Blühmischungen
FAKT II Begrünungen (E1.2) mit dem Code 41: Ab dem 16.01.2024. In Wasserschutzgebieten die besonderen Auflagen beachten!
FAKT II Blühmischung (E7) mit dem Code 48: Ab dem 16.01.2024 mit ca. 50% Anteil der Fläche (mindestens ein Drittel bis max. zwei Drittel).