Ackerbau – IPS+: Was ist zu beachten?
Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 30.01.2024
„Im Schwarzwald-Baar-Kreis liegen viele Ackerflächen im Vogelschutzgebiet,“ so die Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon für den Schwarzwald-Baar-Kreis. Die Eschinger Expertin informiert: „Hier gelten die landesspezifischen Vorgaben zu den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes (IPS+).“
Zu den Pflichtmaßnahmen zählt die Nutzung des amtlichen Warndienst mit ergänzender Teilnahme der Prognosemodelle von ISIP, die Einhaltung von Bekämpfungsrichtwerten (Schadensschwellen) und das Aufstellen von Gelbschalen. Das heißt, die Mindestanzahl an Gelbschalen pro Bewirtschaftungseinheit ist folgendermaßen vorgegeben:
- 1 Gelbschale bis 2 ha
- 2 Gelbschalen bis 10 ha
- und eine weitere Gelbschale für alle weiteren angefangenen 10 ha, z.B. bei 13 ha Raps – mindestens 3 Gelbschalen
Praxistipps: Welche Flächen im Natura 2000- Gebiet (FFH- und Vogelschutzgebiet) liegen, kann über FIONA in der Karte unter dem Reiter „Umweltdaten“ abgerufen werden. Für weitere Informationen und individuellen Beratungen zum Thema IPS+, wenden Sie sich bitte an die im Schwarzwald-Baar-Kreis zuständige Biodiversitätsberaterin A. Kleiser, Tel.: 07721/913-5314; Mail: A.Kleiser@lrasbk.de.