Ackerbau – In Baden-Württemberg gültige Bekämpfungsrichtwerte
Wichtige Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.04.2024
In Praxis, Industrie und Beratung wird der baldige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln momentan kontrovers diskutiert.
Bei diesen Diskussionen ist allen integrierten Pflanzenschützern klar, dass die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln generell nur nach bzw. beim Überschreiten der amtlichen Bekämpfungsrichtwerte durchgeführt werden sollte. Erst wenn einer der in der Liste kulturspezifisch genannten Werte überschritten wird ist der Einsatz von Pflanzenschutzmittel nach guter fachlicher Praxis ökonomisch sinnvoll und ökologisch jederzeit vertretbar.
Um aus den aktuellen Diskussionen ein bisschen Fahrt rauszunehmen finden Sie im Anschluss die aktuell in Baden-Württemberg objektiv gültigen Bekämpfungsrichtwerte.
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