Ackerbau – Heute im Blick: Winterraps, Blattläuse in Wintergetreide und die Düngeverordnung
Wichtige Informationen aus dem Landkreis Karlsruhe vom 03.11.2022
Die Karlsruher Pflanzenschutzberaterin L. Merkle vom Amt in Bruchsal informiert heute im Landkreis Karlsruhe über Winterraps, Wintergetreide (Blattläuse), Düngeverordnung und erinnert an die Dokumentation in From von Aufzeichnungen der Pflanzenschutzmaßnahmen.
Winterraps: Für den Einsatz von Propyzamidhaltigen Produkten wie z.B. Kerb Flo sollen die Tagestemperaturen nicht über 10°C liegen und Niederschläge angekündigt sein. Diese Wetterkonstellation ist derzeit langfristig nicht in Sicht. Deshalb besser mit der Maßnahme noch zuwarten. Generell können Propyzamid-Spritzun-gen vom Spätherbst und Winter bis zum Februar erfolgen (selbst auf gefrorenen, aber schneefreien Boden!). Da der Wirkstoff von den Rapsblättern „abrollt“ und über den Boden wirkt, hat der Bodenbede-ckungsgrad des Rapses keinen negativen Einfluss auf die Wirkung. Ist der Boden, z.B. nach pflugloser Bodenbearbeitung, nicht ausreichend rückverdichtet und grobklutig sowie mit Strohresten bedeckt, sind Minderwirkungen möglich. Zu Minderwirkungen kann es auch kommen, falls unmittelbar nach der Anwendung eine längere Trockenperiode folgt und/oder die Ungräser bzw. das Ausfallgetreide das Bestockungsstadium überschritten haben.
Ab langfristigen Temperaturen unter 10°C können die Gelbschalen aus den Schlägen entfernt, gereinigt und für das Frühjahr ordnungsgemäß aufbewahrt werden. Sollten neue Gelbschalen benötigt werden können Sie sich gerne beim Amt in Bruchsal melden!
Praxistipp: Das Aufstellen der Gelbschalen, die Kontrolle sowie die Aufzeichnung der Ergebnisse ist Pflicht bei IPSplus in Schutzgebieten und empfiehlt sich generell auch außerhalb entsprechender Schutzgebiete ohne IPSplus.
Wintergetreide: Früh durchgeführte Herbizidbehandlungen im Wintergetreide (ca. bis 10. Oktober) zeigen überwiegend gute Wirkungsgrade, sowohl auf die Kultur als auch auf die Beigräser. Dennoch sollte die Wirkung der eigenen Herbizidbehandlung in den kommenden Tagen und Wochen unbedingt kontrolliert werden, da mancherorts auf Grund äußerer Umstände (grobes Saatbeet, hohe Mulchauflage, Beigräser zu groß beim Behandlungstermin) auch Minderwirkungen festzustellen sind.
Praxistipps: Auf Standorten mit nicht ausreichender Wirkung ist eine Nachbehandlung mit einem blattaktiven Herbizid sinnvoll. In Wintergerste kann die Nachbehandlung mit Axial 50 und in Winterweizen mit Traxos erfolgen. Beide Mittel sollten aber spät, Richtung Vegetationsende eingesetzt werden, um einen zu schnellem Wirkstoffabbau bei noch aktivem Wachstum der Pflanze zu vermeiden (Nikolausspritzung!).
Szenario Getreide im 3 Blattstadium, Beigräser vorhanden und größer als 3 cm, bislang keine Herbizidbehandlung durchgeführt:
- Einsatz von Flufenacet-haltigem Bodenherbizid + blattaktiven Herbizid wie Axial 50 (Wintergerste) bzw. Traxos (Winterweizen/Winterroggen) ab 2 Blattstadium der Beigräser.
Szenario Getreideaussaat erfolgte Ende Oktober:
- Umso später der Saattermin, umso geringer der Beigras und Beikrautdruck. Kontrollieren Sie Ihre Flächen und melden sich bei uns nach Bedarf.
Praxistipp: Das Anlegen eines Spritzfensters im Rahmen von IPSplus in Schutzgebieten nicht vergessen.
Situation Blattläuse: Mit sinkenden Temperaturen werden weniger geflügelte Blattläuse ins Wintergetreide einfliegen, wodurch sich die Befallssituation allmählich entspannt. Überprüfen Sie bei der Kontrolle des Behandlungserfolgs Ihrer Herbizidmaßnahme auch das aktuelle Lausvorkommen auf Ihren Schlägen. Die Kontrolle sollte so lange durchgeführt werden, bis die Temperaturen langfristig unter 10°C fallen. Ist der Behandlungsricht-wert von 20% befallenen Pflanzen überschritten, sollte eine Insektizidbehandlung durchgeführt werden. Die Kontrolle erfolgt an 5 Stellen jeweils an 5 Pflanzen (Schadschwellenüberschreitung bei 5 Pflanzen mit Blattläusen).
Düngeverordnung: Sperrfrist Grünland beginnt am 1. November: Auf Grünland, Dauergrünland und mehrjährigem Feldfutterbau beginnt die Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichen Stickstoffgehalten (Gülle) am 1. November. Sie endet wieder am 31. Januar. Für Festmist von Huf- und Klauentieren gilt die Sperrfrist vom 1. Dezember bis 15. Januar.
Achtung: In roten Gebieten und Wasserschutzgebieten gelten abweichende Zeiten.
Aufzeichnungen Pflanzenschutzmaßnahmen (Dokumentation): Denken Sie spätestens jetzt in der ruhigeren Zeit daran, alle durchgeführten Maßnahmen im Pflanzenschutz aufzuschreiben. Falls eine dritte Person (Lohnunternehmer oder Nachbarschaftshilfe) die Maßnahmen durchgeführt hat, muss der Bewirtschafter der Flächen auch diese Aufschriebe auf seinem Betrieb aufbewahren. Die Aufschriebe sind nicht an eine Form gebunden und können auf dem Papier oder elektronisch erfolgen.
In den Aufzeichnungen muss folgendes enthalten sein: Name des Anwenders, Name des Pflanzenschutzmittels, das verwendet wurde; Datum der Applikation; die Aufwandmengen (Wasser und Pflanzenschutzmittel); die behandelte Fläche und die Kulturpflanze für die das Pflanzenschutzmittel verwendet wurde.
Die Aufzeichnungen sind für die Dauer von drei Jahren, gerechnet ab dem Beginn des Jahres, das auf das Jahr der Aufzeichnungen folgt, aufzubewahren. Die Dokumentation wird im Rahmen der Kontrollen geprüft. Das Nichtbeachten der Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht ist nach dem Pflanzenschutz-recht eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§68 Abs. 2 Nr. 4 PflSchG).