Ackerbau – Herbstzeitlose und Ampfer im Grünland bekämpfen
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 16.09.2024
Heute berichtet die langjährig renommierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle vom Amt Backnang über die regionalen Grünlandbestände und informiert in diesem Zusammenhang über dort notwendige Feldarbeiten im Rems-Murr-Kreis.
Herbstzeitlose - Aufgrund ihrer leuchtend lilafarbenen Blüten sieht man die Herbstzeitlose bereits von weitem. Auch dieses Jahr ist sie auf meist extensiv bewirtschafteten Wiesen und Weiden anzutreffen. Der richtige Zeitpunkt zur Bekämpfung dieser giftigen Pflanze ist das Frühjahr. Allerdings sind zum Blütenzeitpunkt stark befallene Flächen besser zur erkennen. Diese gilt es jetzt aufzuschreiben und ggf. für die Bekämpfung im Frühjahr vorzumerken.
Ampfer - Ampfer kann mit einem Ampferstecher ausgestochen oder chemisch mit Streichstab oder Rückenspritze behandelt werden. Zum Einsatz kommen hier Total- oder Selektivherbizide. Für Teilflächenbehandlungen ist der Herbst (Mitte August bis Anfang Oktober) gegenüber dem Frühjahr der bessere Zeitpunkt. Behandlungen sollten nur auf kräftige Rosetten vor Erscheinen des Blütenquirls erfolgen. Am kleeschonendsten ist das Mittel Harmony SX. Wird Simplex eingesetzt, sind die Auflagen insbesondere in Bezug auf die Verwendung von Festmist, Gülle, Jauch und Gärrest zu beachten.
Bitte beachten Sie unsere Praxistipps: In Naturschutzgebieten gilt ein grundsächliches Pestizidverbot (Biozide und Pflanzenschutzmittel) auf Grünland- und Ackerflächen. In FFH-Gebieten dürfen auf Grünlandflächen keine Herbizide eingesetzt werden. Glyphosat ist in Wasser- und Heilquellschutz- gebieten grundsätzlich verboten, außerhalb der genannten Schutzgebiete im Grünland bei Erneuerung nur auf Teilflächen. Bitte berücksichtigen Sie zudem die restriktiven Vorgaben zur Ampferbekämpfung auf FAKT II-Flächen.
Weitere Informationen und Mittelmöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2024 - Ackerbau und Grünland“, S. 8ff und S. 118 ff. Das Merkblatt ist online abrufbar unter dem Link: https://ltz.landwirtschaft-bw.de/MLR.LTZ,Lde/Startseite/Service/Broschueren+zum+Pflanzenschutz