Ackerbau – Guter Rat ist nicht teuer – aber unersetzlich
Wichtige Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 10.05.2024
„Jetzt geht’s draußen richtig los,“ so die renommierte Pflanzenschutz- und Anbauexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis. „Das beste was man jetzt tun kann sind regelmäßige Kontrollen der Bestände - Melden Sie sich gerne, falls Fragen auftauchen.“
Wintergetreide: Die Abschlussbehandlung in der Wintergerste sollte nun – sofern noch nicht erfolgt – beendet werden. Der Frost hat in der Gerste teilweise, aber zum Glück nicht flächendeckend, zu einer Schädigung der Kornanlagen geführt.
Die physiologischen Stressflecken in vielen Weizenbeständen haben sich mittlerweile wieder gut verwachsen. Schwerpunkt bei der Krankheitsbekämpfung liegt bei Septoria, Gelbrost spielt derzeit keine große Rolle. Der Fungizidschutz der Anfang/Mitte April gesetzten Maßnahmen ist nun abgelaufen und die Kurativleistung auf wenige Tage beschränkt, daher sollten Fungizidmaßnahmen mit entwickeltem Fahnenblatt gefahren werden.
Evtl. noch vorhandene Spätverunkrautung kann bis BBCH 39 ausgeschaltet werden. Breit wirksam gegen Klette und Distel wäre z.B. 1,0 Liter Ariane C + 1,0 Liter U46 M. Wenn nur Klettenlabkraut zu bekämpfen ist, kann auch ein Fluroxypyrhaltiges Mittel wie Tomigan möglich. Pointer SX mit guter Wirkung gegen Distel und Kamille hat nur eine Zulassung bis BBCH 37.
Mais: Viele Bestände wurden gesät. Die derzeitigen Bodenfeuchtebedingungen sind ideal für Vorauflaufanwendungen. Möglich wären hier z.B. Mittel wie Adengo oder Spectrum + Stomp aqua. Beachten Sie die Beschränkungen beim Wirkstoff S-Metolachor.
Achtung: Dual Gold hat in allen Wasserschutzgebieten, auch den ogL-Gebieten ein sofortiges Anwendungsverbot. Ab der Saison 2025 ist der Wirkstoff komplett verboten, dies betrifft dann auch Gardo Gold. Auf den Hirsestandorten, auf denen gerne Dual Gold aufgrund der guten Hirse-Dauerwirkung eingesetzt wurde, kann alternativ auf Spectrum zurückgegriffen werden.
Achtung: Der Wirkstoff Terbuthylazin ist ebenfalls in Wasserschutzgebieten verboten und darf außerhalb von Wasserschutzgebieten nur einmal in 3 Jahren auf derselben Fläche mit max. 850 g Wirkstoff pro Hektar eingesetzt werden. In BW wird der Wirkstoff zum Schutz des Grundwassers generell nicht empfohlen. Ausführliche Herbizidempfehlungen folgen im nächsten Warndienst.
Zuckerrübe: Bis zum 4-Blattstadium weiterhin auf Schnecken achten. In den frühen und wärmeren Gebieten werden teilweise schon Läuse beobachtet. Kontrollieren Sie daher intensiv ihre Bestände. Die Schadschwelle liegt bei der schwarzen Bohnenblattlaus bei 30% befallener Pflanzen und bei der grünen Pfirsichblattlaus bei 10%. In den später gesäten Beständen kann auch der Erdfloh noch Probleme bereiten, hier liegt die Schadschwelle bei 20% vernichteter Blätter bzw. 40% geschädigter Pflanzen.
Soja: Auch die Sojabohne wird gerne von den Schnecken gefressen. Daher auch hier intensiv kontrollieren. Noch nicht erfolgte Herbizidmaßnahmen sollten abgeschlossen werden. Der Keimling darf noch nicht durchstoßen.