Ackerbau – Gülleaufbringverfahren: Neue Ausnahmemöglichkeiten
Wichtige Informationen aus dem Hohenlohekreis vom 26.09.2024
B. Weger, Berater im Landwirtschaftsamt in Kupferzell im Hohenlohekreis informiert heute neue Ausnahmemöglichkeiten im Zuge der Gülleaufbringverfahren
Nach der Düngeverordnung ist auf Grünland, Dauergrünland und mehrschnittigem Feldfutterbau ab 01.02.2025 nur noch streifenförmige Aufbringung auf den Boden oder Injektion erlaubt. Baden-Württemberg lässt zu den bisher bekannten Ausnahmen jetzt noch weitere Möglichkeiten zu. Neu ist vor allem, dass mit Wasser verdünnte Rindergülle mit nachgewiesenem Trockenmassegehalt unter 4,6% von der bodennahen streifenförmigen Aufbringung ausgenommen werden können. Näheres in der Aufstellung anbei.
Achtung: Bisher sind noch einige Details unklar. Sobald Näheres bekannt ist werden wir Sie informieren.
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