Ackerbau – Glyphosatanwendung vor der Aussaat?
Wichtige Informationen des LRA Tübingen vom 02.04.2024
Der versierte Pflanzenschutzberater A. Lohrer im Landkreis Tübingen weiß: „Der Glyphosateinsatz ist in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten grundsätzlich verboten!“ „In erlaubten Gebieten kann er bei anhaltend feuchten Bedingungen vor der Aussaat evtl. sinnvoll sein.“
Beachten Sie vor einer möglichen Anwendung bitte hierzu das beigefügte Merkblatt des LTZ Augustenberg. Einige Mittel haben die Auflagen NT 307-90 und NT 308 erhalten, diese dürfen nicht auf dem gesamten Schlag eingesetzt werden. Die beiden genannten Auflagen wurden aber - Stand 27.03.24 -vom BVL vorübergehend für die Mittel Taifun forte, Dominator 480TF und Landmaster Supreme 480 TF ausgesetzt.
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