Ackerbau – Glyphosat
Wichtige Informationen des Kreislandwirtschaftsamts am LRA Reutlingen vom 12.08.2024
Mit besonderem Nachdruck weist heute C. Schrade, langjährig versierter Pflanzenschutzberater im Kreislandwirtschaftsamt im Landratsamt Reutlingen darauf hin, dass in Wasserschutzgebieten ein absolutes Anwendungsverbot von Glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln gilt.
Dies gilt für Normal- und Problemgebiete sowie die Zonen I, II und III. Zusätzlich dürfen Flächen in Kern- und Pflegezonen von Biosphärengebieten, sowie Biotope gemäß § 30 BNatschG nicht mit Glyphosat behandelt werden. Ausnahmen können keine erteilt werden!
Zudem gilt ein Verbot der Vorerntebehandlung mit Glyphosat auf allen Flächen, auch außerhalb von Wasserschutzgebieten.