Ackerbau – GLÖZ beschäftigt viele rund um die Uhr!
Wichtige Informationen aus dem Rems-Murr-Kreis vom 08.03.2024
„Heute will ich für mein Beratungsgebiet aktuelle Änderungen wie Anpassung im Rahmen von GLÖZ in aller Kürze und praktikabel zusammenfassen,“ so die renommierte Anbauexpertin und Pflanzenschutzberaterin A. Bäuerle aus dem Rems-Murr-Kreis.
Gemeinsamer Antrag – GLÖZ 5 (Mindestpraktiken Begrenzung Erosion): Die Vorgaben zur GLÖZ 5 – Mindestpraktiken der Bodenbewirtschaftung zur Begrenzung von Erosion wurden überarbeitet. Insbesondere auf Schlägen mit KWasser1 (gelb schraffiert) kam es zu Erleichterungen. Hier gilt nun die Bewirtschaftung quer zum Hang als gleichwertige Maßnahme zum Erosionsschutz.
Auch die Vorgaben bei der Anlage von Erosionsschutzstreifen haben sich geändert. Dieser muss bei Notwendigkeit erst ab einer Schlaggröße von 0,6 ha umgesetzt werden. Auch die Mindestbreite hat sich reduziert, sie beträgt nun 6 m.
Alle weiteren Änderungen und Maßnahmen zu GLÖZ 5 können dem aktualisierten Merkblatt unter folgendem Link entnommen werden.
Gemeinsamer Antrag – GLÖZ 8 (Stilllegung): Deutschland hat den Vorschlag der EU zur Aussetzung der Stilllegungsverpflichtung für 2024 übernommen. Konkret heißt dies, dass laut Ausnahme der EU GLÖZ 8 erfüllt werden kann, indem auf 4% der Ackerflächen
- Brachen angelegt und/oder
- Leguminosen angebaut und/oder
- Zwischenfrüchte angebaut werden.
Wichtig: Auf GLÖZ-8-Flächen dürfen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden!
Nach aktuellem Stand können auf dieser Basis darüber hinaus auch weiterhin die Ökoregelungen 1a und 1b beantragt werden. Die genauen Rahmenbedingungen der Vorgaben müssen von der Bundesregierung noch festgelegt werden.
Zudem muss der Bundesrat der Bekanntmachung durch Bundesagrarminister Özdemir noch abschließend zustimmen, so dass hier Rechtskraft eintritt. Die nächste Sitzung ist für Ende März angesetzt.
Sobald genaueres bekannt ist, werden wir Sie darüber informieren.