Ackerbau – GLÖZ beschäftigt die Praxis in der Gesamtschau
Wichtige Informationen aus dem Kreis Ludwigsburg vom 01.03.2024
Das renommierte und fachlich sehr breit aufgestellte „Beratungsseptett“ A. Brugger, F. Grötzinger, F. Abel, R. Ballreich, A. Lehnhoff, A Läpple, und W. Pfitzenmaier vom Fachbereich Landwirtschaft im Landratsamt Ludwigsburg ist wiedermal absolut „up to date“ und informiert die Praxis im Landkreis Ludwigsburg über aktuelle GLÖZ-Neuerungen.
Änderungen zu GLÖZ 5 im Überblick
- auf KWasser1-Schlägen (niedrige Erosionsgefährdung) gilt die Bewirtschaftung quer zum Hang als ausreichende Maßnahme
- die Anlage von Erosionsschutzstreifen ist erst ab einer Schlaggröße von über 0,6 ha nötig
- die Mindestbreite der Erosionsschutzstreifen wurde auf 6 m herabgesetzt; die maximalen Abstände zwischen den Streifen entfallen
- rasenbildende Vorkulturen haben nur noch eine Mindeststandzeit von 6 Monaten vor dem Umbruch
- bei der Anlage einer Pflugfurche (gefolgt von einer frühen Sommerkultur) wurden die zuvor ausgeschlossenen Kulturen auf Flächen mit hoher Erosionsgefährdung (KWasser2) gestrichen
Link zum Merkblatt der ULB LB:
Link zum Merkblatt des MLR:
GLÖZ 8: Deutschland verzichtet 2024 auf verpflichtende Stilllegung.
Nun also doch: Deutschland folgt fast in letzter Minute dem Vorschlag der EU-Kommission und verzichtet in diesem Jahr auf die Stilllegungspflicht in der GLÖZ 8.
Die Entscheidung ist gefallen: Deutschland wird dem Vorschlag der EU-Kommission 1:1 folgen und damit die Stilllegungsverpflichtung in der GLÖZ 8 für 2024 aussetzen. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir heute in Berlin bekanntgegeben.
Laut der Ausnahme der EU für das Jahr 2024 können Landwirte GLÖZ 8 erfüllen, indem sie auf 4% ihrer Ackerflächen
- Brachen anlegen und/oder
- Leguminosen anbauen und/oder
- Zwischenfrüchte (bei Gewichtungsfaktor 1) anbauen.
- Auf den Flächen darf kein Pflanzenschutz eingesetzt werden.
Die von Bundesumweltministerin Steffi Lemke geforderte Kürzung der Direktzahlungen um weitere 14 €/ha zur Finanzierung neuer Ökoregelungen soll nicht kommen. Lemke hatte das zur Voraussetzung für ihre Zustimmung gemacht wurde aber offenbar überstimmt.